Fachtagung zur Weiterentwicklung des Ehegüterrechts

Auf der Fachtagung "Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft?" des Bundesfamilienministeriums am 22. Juni diskutierten rund 100 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Verbänden und der rechtsanwaltschaftlichen Praxis über das Ehegüterecht.

Ein Expertenkreis des Bundesfamilienministeriums zu diesem Thema stellte konkrete Anforderungen an die so genannte Errungenschaftsgemeinschaft vor. Diese soll sicherstellen, dass das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen auch tatsächlich beiden Partnern gehört. Nach derzeit geltendem Recht bleibt das Vermögen der Ehegatten während der Ehe aber getrennt. Erst bei einer Scheidung hat der Partner, der während der Ehe den geringeren Zugewinn hatte, bestimmte Ansprüche.

Die Forderungen des Expertenkreis "Ehegüterrecht" basieren auf den Erkenntnissen des Ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung, der gleichstellungspolitische Reformen des derzeit gültigen Ehegüterrechts fordert.