Die Wahlverordnung regelt die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen. Wesentliche Neuerung ist, dass in Dienststellen mit großen Zuständigkeits- oder komplexen Aufgabenbereichen bis zu drei Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten vorgesehen sind.
Die neue Statistikverordnung schafft die Basis für aussagekräftige Daten zur Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes. Die Institutionen des Bundes müssen nun erstmals Daten zu ihren Gremien direkt an das Statistische Bundesamt melden. Diese fließen in die Gleichstellungsstatistik ein, diealle zwei Jahre erstellt wird. Die Verordnung regelt zudem den neu eingeführten jährlichen Gleichstellungsindex für den Bereich der Obersten Bundesbehörden. Die neuen Regelungen führen zu einer Entlastung der Verwaltung in Höhe von circa 1 Million Euro jährlich.