Verordnung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und zur Gleichstellungsstatistik tritt in Kraft

Eine Frau steht mit verschränkten Armen vor einem Mann im Hintergrund. Bildquelle: Yuri Arcurs / shutterstock.com
Rechte der Frauen stärken© Bildnachweis: Yuri Arcurs / shutterstock.com

Die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und zur Gleichstellungsstatistik ist am 30.12.2015 in Kraft getreten. Sie setzt Vorgaben um, die das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst für die Dienststellen des Bundes vorsieht.

Die Wahlverordnung regelt die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen. Wesentliche Neuerung ist, dass in Dienststellen mit großen Zuständigkeits- oder komplexen Aufgabenbereichen bis zu drei Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten vorgesehen sind.

Die neue Statistikverordnung schafft die Basis für aussagekräftige Daten zur Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes. Die Institutionen des Bundes müssen nun erstmals Daten zu ihren Gremien direkt an das Statistische Bundesamt melden. Diese fließen in die Gleichstellungsstatistik ein, diealle zwei Jahre erstellt wird. Die Verordnung regelt zudem den neu eingeführten jährlichen Gleichstellungsindex für den Bereich der Obersten Bundesbehörden. Die neuen Regelungen führen zu einer Entlastung der Verwaltung in Höhe von circa 1 Million Euro jährlich.