"Es gibt die Wehrpflicht. Und ich stelle fest: Es gibt junge Männer, die von ihrem Grundrecht Gebrauch machen, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Weil diese beiden Voraussetzungen vorliegen, bin ich gefordert. Solange es den Zivildienst zur Sicherung dieses Grundrechts geben muss, so lange ist es meine und unsere Aufgabe, allen Beteiligten einen qualitativ hochwertigen Zivildienst anzubieten und zu ermöglichen", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vor dem Plenum des Bundestages.
Das Bundeskabinett hat am 19. Mai den Entwurf des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010 beschlossen, wonach die Dauer des Wehrdienstes und entsprechend auch des Zivildienstes von neun auf sechs Monate verkürzt wird. Der Gesetzentwurf sieht überdies die Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Zivildienstes im Anschluss an den Pflichtzivildienst vor. Das Gesetz soll zum 1. Dezember 2010 in Kraft treten.