"In den Mehrgenerationenhäusern fühlen sich die Menschen wohl. Hier ist jede und jeder willkommen und wird wertgeschätzt. Dies schafft das nötige Vertrauen, um sich mit seinen Fragen, aber auch Ängsten, die mit einem Berufseinstieg oder einem Wiedereinstieg verbunden sind, zu öffnen und neue Wege zu gehen", sagte Dr. Katarina Barley anlässlich der Unterzeichnung.
Auch Valerie Holsboer ist überzeugt von der Kooperation:
"Ob Berufsrückkehrende, Jugendliche in der beruflichen Orientierungsphase oder Menschen, die erst mal die deutsche Sprache erlernen und vertiefen wollen, bevor sie beruflich Fuß fassen können - die Mehrgenerationenhäuser sind eine unkomplizierte und niedrigschwellige Anlaufstelle. Das Angebot in den Häusern ist vielfältig und vor allem praktisch ausgerichtet: Von Sprachkursen über Beratungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer lokalen Arbeitsagenturen und Jobcenter bis hin zur Möglichkeit, die eigenen Interessen und Fähigkeiten im Rahmen eines freiwilligen Engagements zu entdecken und zu vertiefen."
Mit der Kooperationsvereinbarung knüpfen das Bundesfamilienministerium und die BA an die Vereinbarung aus dem Vorgängerprogramm "Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II" an, die Basis für individuelle Kooperationsvereinbarungen zwischen den einzelnen Mehrgenerationenhäusern und ihren lokalen Arbeitsagenturen und Jobcentern war und eine konstruktive Zusammenarbeit vor Ort beförderte.
Das Bundesprogramm mit seinen bundesweit rund 550 geförderten Mehrgenerationenhäusern eröffnet den Häusern eine neue Flexibilität hinsichtlich der Auswahl der Angebote zur Gestaltung des demografischen Wandels. Sie können nun vor Ort noch gezielter agieren.
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus
Unter dem Motto "Wir leben Zukunft vor" ist das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus im Januar 2017 gestartet. Mit einem Budget von 17,5 Millionen Euro hat es eine Laufzeit von vier Jahren. Jedes Haus erhält - wie in den Vorläuferprogrammen - einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Davon zahlt der Bund 30.000 Euro; die weiteren 10.000 Euro übernehmen Kommune, Landkreis und/oder Land.