Familienpflegezeit tritt am 1. Januar 2012 in Kraft

Die Hand einer jüngeren Frau halten die Hand einer älteren.
Zeit für Pflege der Angehörigen

Der Bundesrat hat am 25. November der Familienpflegezeit zugestimmt. Damit kann das Gesetz, wie von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder geplant, mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. Mit der Familienpflegezeit wird erstmals flächendeckend die Möglichkeit geschaffen, Pflege und Beruf über zwei Jahre zu vereinbaren.

Der Bedarf einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in Deutschland hoch: Von den 2,42 Millionen Menschen in Deutschland, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden knapp 1,7 Millionen Menschen zu Hause versorgt - durch Angehörige und ambulante Dienste. 76 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen.

Arbeitszeit maximal zwei Jahre reduzieren

Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Wird zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.