Dr. Hermann Kues empfing stellvertretende türkische Familienministerin

Dr. Hermann Kues mit Askin Asan (rechts). Bildquelle: BMFSFJ
Dr. Hermann Kues mit Vertreterinnen der türkischen Delegation
Am 21. Mai empfing der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Hermann Kues, die stellvertretende Ministerin des türkischen Ministeriums für Familie und Soziales, Frau Prof. Dr. Askin Asan, und ihre Delegation. Thema des Gesprächs waren Frauenrechte in Deutschland und in der Türkei.

Die Delegationen sprachen auch über die gleichstellungspolitischen Entwicklungen in den Ländern des Arabischen Frühlings, die für 2015 geplanten 5. Weltfrauenkonferenz sowie die Bedeutung von Gleichstellungspolitik für Frieden, Wachstum und sozialen Zusammenhalt. Ein Schwerpunkt lag dabei auf Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt.

"Es ist entscheidend sich zu diesem Thema - für das es leider noch kein Patentrezept gibt - auszutauschen. Deutschland ist in diesem Bereich auf eine gute Zusammenarbeit mit der Türkei besonders angewiesen, da viele türkischstämmige Frauen in Deutschland  leben und ihre Situation in einem Land jeweils auch das Leben im anderen Land beeinflusst. Daher freuen wir uns auf die Entwicklung gemeinsamer Projekte", betonte Dr. Hermann Kues.

Gewaltschutzgesetz in der Türkei

Die Türkei hat am 8. März, dem Weltfrauentag, ein Gesetz zum Schutz der Familie und Prävention von Gewalt gegen Frauen verabschiedet. Frauen und Familienangehörige sollen dadurch besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Das Gesetz sieht sowohl eine Ausweitung der Maßnahmen und Sanktionen gegen Gewalttäter als auch eine Erweiterung der Unterstützungsangebote für Frauen vor, die von Gewalt betroffen sind.

Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Seit 2007 setzt die Bunderegierung den zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen um. Schwerpunkte des laufenden zweiten Aktionsplans sind die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Frauen mit Migrationshintergrund, die Bekämpfung von Zwangsverheiratung sowie eine nachhaltige Verbesserung des ärztlichen und pflegerischen Handelns im Hinblick auf gewaltbetroffene Frauen. Am 14. März trat in Deutschland zudem das Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" (Hilfetelefongesetz) in Kraft.

Weltweit zunehmende Bedeutung der Gleichstellung

86 Prozent der deutschen Bevölkerung sehen den soziale Zusammenhalt der Gesellschaft nur dann gesichert, wenn faire Chancen für Frauen und Männer verwirklicht sind. Auch auf internationaler Ebene findet Gleichstellungspolitik aktuell steigende Beachtung. Im Vorfeld der 5. Weltfrauenkonferenz 2015 ist es wichtig, dass nationale Aufbrüche - etwa in den Ländern des Arabischen Frühlings - zu einer gleichberechtigten Teilnahme von Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft führen. Die Bundesregierung arbeitet dazu in vielfältiger Weise mit anderen Staaten in Europa und weltweit zusammen.