Prostitution ist in Deutschland zulässig - sofern sie freiwillig und von Erwachsenen ausgeübt wird. Um die Situation von Frauen und Männern, die in der Prostitution tätig sind, zu verbessern und sie vor Menschenhandel, Ausbeutung und Zwang zu schützen, wurde das Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet.
Mit dem Prostituiertenschutzgesetz sollen Frauen und Männer, die in der Prostitution tätig sind, geschützt und ihre Rechte gestärkt werden. Gleichzeitig gilt für das Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnispflicht.
Eine Evaluation soll darüber Auskunft geben, welche Auswirkungen das Prostituiertenschutzgesetz hat. Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag spätestens im Juli 2025 vorgelegt werden.
Die Länder sind für die Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes zuständig. Weiterführende Informationen aus den Ländern sind hier zusammengestellt.
Die mehrsprachigen Textbausteine liefern Inhalte zu den bundesweit gültigen Themen des Informations- und Beratungsgesprächs, das die Behörde bei der Anmeldung mit Prostituierten führen muss. Sie sind herunterladbar.
Das Bundesgleichstellungsministerium fördert fünf Modellprojekte, um Menschen, die in der Prostitution tätig sind, beim Umstieg in eine alternative Erwerbstätigkeit zu unterstützen.