Prostituiertenschutzgesetz

Informationen über das Verfahren zur Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit

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Das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Regulierung der Prostitution sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen sieht vor, dass Prostituierte ihre Tätigkeit künftig bei der zuständigen Behörde vor Ort anmelden müssen.

Das Faltblatt enthält kompakt und anschaulich die wichtigsten Informationen zum Anmeldeverfahren. Es richtet sich vorrangig an die Anmeldebehörden, aber auch an Fachberatungsstellen und an interessierte bzw. betroffene Personen.