Europäische Entgelttransparenz-Richtlinie Starkes Signal für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern in Europa

Eine Frau im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen
Mit der Entgelttransparenz-Richtlinie der Europäischen Union sollen Frauen und Männer künftig für gleiche und gleichwertige Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten© iStock/Fizkes

Am 24. April hat der Rat der Europäischen Union (EU) die Entgelttransparenz-Richtlinie final angenommen. Zwei Jahre war darüber verhandelt worden. Das Europäische Parlament hatte bereits am 30. März zugestimmt. Frauen und Männer sollen in der EU für gleiche und gleichwertige Arbeit endlich auch den gleichen Lohn erhalten. Spätestens bis Juni 2026 müssen alle EU-Staaten starke Transparenzinstrumente einführen. Deutschland wird die Regelungen nun zügig in nationales Recht umsetzen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus begrüßte die Annahme: "Die Entgelttransparenz-Richtlinie ist für alle Frauen in Europa ein starkes Signal. Ich werde mich dafür einsetzen, dass Deutschland die Richtlinie in einem ambitionierten Entgelttransparenzgesetz umsetzt: Frauen sollen es künftig leichter haben, eine ungleiche und nicht an der Leistung ausgerichtete Entlohnung zu erkennen und ihr Recht auf gleiches Entgelt auch durchzusetzen."

Frauen verdienen weniger als Männer

Mit der Richtlinie soll die geschlechtsspezifische Lohnlücke in der EU durch starke Transparenz- und Rechtsdurchsetzungsinstrumente verringert werden. Denn die unterschiedliche Entlohnung von Frauen und Männern ist noch immer weit verbreitet -  auch in Deutschland: Frauen verdienen hier im Durchschnitt 18 Prozent weniger als Männer.

Zentrale Inhalte der Richtline

Die Richtlinie stärkt die Rechte von Beschäftigten. Sie sieht zum Beispiel vor, dass alle Beschäftigten einen Auskunftsanspruch gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber haben. Damit können sie in Erfahrung bringen, wie sie im durchschnittlichen Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen entlohnt werden.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten müssen nach der Richtlinie regelmäßig Daten zur geschlechtsspezifischen Lohnlücke in ihrem Unternehmen veröffentlichen. Zeigt sich dabei ein Gender Pay Gap - eine geschlechtsspezifische Lohnlücke - von mehr als fünf Prozent, müssen sie in einer Entgeltbewertung die Gründe dafür analysieren und Abhilfe schaffen.

Auch die Verhandlungsposition von Stellenbewerberinnen und -bewerbern wird durch die Richtlinie gestärkt: Sie haben das Recht, vom künftigen Arbeitgebenden Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne zu erhalten.

Daneben sorgt die Richtlinie dafür, dass Beschäftigte ihr Recht auf gleiches Entgelt leichter gerichtlich durchsetzen können und Frauen nicht allein vorgehen müssen. Die Richtlinie verlangt beispielsweise, dass qualifizierte Verbände Klägerinnen und Kläger in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren unterstützen können.

Engelttransparenzgesetz

In Deutschland ist gilt seit 2017 das Entgelttransparenzgesetz, um den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" für Frauen und Männer in der Praxis durchzusetzen.

Diesen Grundsatz hat auch das Bundesarbeitsgericht in mehreren Grundsatzurteilen - zuletzt am 16. Februar 2023 - gestärkt: gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern muss gleich bezahlt werden. Es betonte in seinem Urteil von Februar: Besteht ein Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, muss der Arbeitgeber objektive und diskriminierungsfreie Gründe vortragen, die diesen Unterschied rechtfertigen. "Verhandlungsgeschick" fällt als Grund seit dem Urteil weg: denn es hat mit der Arbeitsleistung von Mitarbeitenden nichts zu tun.