Gute Kinderbetreuung Kita-Ausbau: Gesetze und Investitionsprogramme

Durch bedarfsgerechte Angebote der Kinderbetreuung können Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren - häufig ist sie sogar die Grundvoraussetzung dafür, dass Mütter und Väter überhaupt arbeiten können. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit - für alle Kinder. Denn die Kindertagesbetreuung legt einen Grundstein für den späteren Bildungs- und Berufsweg.

Die Anstrengungen von Bund und Ländern beim Kita-Ausbau haben bereits Wirkung gezeigt: Die Betreuungsquote hat sich im Bundesdurchschnitt seit 2008 von 17,6 Prozent auf 35 Prozent (2020) fast verdoppelt. Dennoch ist der Bedarf weitaus höher: Mehr als 49 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren möchten einen Betreuungsplatz für ihre Kinder. Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Der zusätzliche Kita-Ausbau ist daher wichtig und notwendig.

Investitionsprogramme des Bundes

Im Jahr 2008 ist das erste Investitionsprogramm gestartet, um den Kita-Ausbau voranzutreiben. Mit den ersten drei Investitionsprogrammen hat sich der Bund mit insgesamt 3,28 Milliarden Euro am Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren beteiligt. Im Rahmen der ersten drei Investitionsprogramme wurden mehr als 560.000 zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gefördert. Mit den Mitteln des vierten und fünften Investitionsprogramms sollen weitere 190.000 Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.

Wegen des hohen Bedarfs an Betreuungsplätzen, der gestiegenen Anforderungen an bauliche und räumliche Voraussetzungen und an die Ausstattung der Plätze gibt es einen hohen Finanzbedarf in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Aktuell stellt der Bund darum mit dem fünften Investitionsprogramm zusätzlich eine Milliarde Euro bereit. Grundlage für das fünfte Programm ist das Konjunkturpaket zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021.

Damit ist die Schaffung von bis zu 90.000 neuen Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege möglich. Diese Mittel können auch für Umbaumaßnahmen und Investitionen in die Ausstattung oder zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie haben die Bundesländer eine Verlängerung der Fristen in diesem Programm erbeten. Die hierzu erforderliche Gesetzesänderung trat am 30. Juni 2021 - nahtlos zu den vorher geregelten Fristen - nach Zustimmung durch den Bundesrat am 25. Juni 2021 in Kraft. Es können somit Investitionen gefördert werden, die bis zum 30. Juni 2022 bewilligt werden.

Am 2. November 2022 hat das Bundeskabinett eine Gesetzesänderung beschlossen. Kitas bekommen damit ein halbes Jahr mehr Zeit, um Gelder aus dem fünften Investitionsprogramm abzurufen, das zum Teil aus Mitteln der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert wird.

KiföG

Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist am 16. Dezember 2008 in Kraft getreten. Es stellt einen entscheidenden Schritt hin zu einem bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Bildungsangebot für Kinder unter drei Jahren dar. Mit dem Gesetz wurde die Grundlage geschaffen, das bedarfsgerechte, qualitative Angebot für Kinder unter drei Jahren weiter ausbauen zu können. Das Betreuungsangebot sollte dabei in seiner Vielfalt bestehen bleiben. Aus diesem Grund wertete das Gesetz die Kindertagespflege ebenfalls auf.