Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung des Investitionsprogramms Ganztagsfinanzierung verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird im Bundestag beraten und am 13. Juni fand der erste Durchgang der Bundesrats-Beratungen statt.
Abhängig beschäftigte Frauen haben nun die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen. Die neuen Staffelungen betragen zwischen zwei und acht Wochen.
Das Bundesfrauenministerium hat fünf Modellprojekte zum Umstieg aus der Prostitution gefördert. Ein wissenschaftlicher Abschlussbericht hat die Projekte untersucht und gibt Handlungsempfehlungen, wie ein Umstieg aus der Prostitution gelingen kann.
Unser Servicetelefon beantwortet Ihre Fragen unter 030 201 791 30 (Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr) oder via E-Mail (info@bmfsfjservice.bund.de).
Das Bundesministerium für Bildung Familie, Senioren, Frauen und Jugend und seine Partner sind mit zahlreichen Initiativen vor Ort aktiv. Auf der interaktiven Karte kann gezielt nach Projekten in der Nähe gesucht werden. (Nicht barrierefrei)
Mit dem Elterngeldrechner kann ein möglicher Elterngeldanspruch in wenigen Minuten ermittelt werden. (Externer Link)
Mit dem Kinderzuschlag Digital können Sie den Kinderzuschlag auch online beantragen. (Externer Link)