Am 13. Juni fand der erste Durchgang im Bundesrat zum Gesetzentwurf zur Fristverlängerung im Investitionsprogramm Ganztagsausbau statt. Das Kabinett hatte diesen am 19. Mai verabschiedet und der Bundestag hat am 22. Mai 2025 erstmals den parallel von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten, gleichlautenden Gesetzentwurf "zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau" beraten. Damit senden die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen ein wichtiges Signal in die Länder und Kommunen und an die Eltern in ganz Deutschland.
Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre können Maßnahmen bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Der Bund greift damit Bitten aus Ländern und Kommunen auf, mehr Planungssicherheit für den weiteren flächendeckenden Ausbau ganztägiger Grundschulbetreuung zu schaffen.
Verlängerung schafft Planungssicherheit
Ziel des Investitionsprogramms ist es, gemeinsam mit den Ländern die Voraussetzungen für den stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Im Schuljahr 2029/30 tritt der Rechtsanspruch vollständig für alle Schulkinder der Klassen eins bis vier in Kraft.
Die vorgesehene Verlängerung soll den Ländern und Kommunen die Möglichkeit geben, begonnene und geplante Maßnahmen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu realisieren. Dabei bleibt das Ziel klar: gute Bildungsübergänge und bessere Chancen möglichst aller Kinder auf eine gute Zukunft und auf sozialen Aufstieg.
Die Fristverlängerung ist Teil der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und unterstreicht den politischen Willen, den Ausbau der Ganztagsbetreuung verlässlich umzusetzen.