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Rede im Deutschen Bundestag
Karin Prien zur Verlängerung des Investitionsprogramms Ganztagsausbau
Aktuelle Meldung
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung des Investitionsprogramms Ganztagsfinanzierung verabschiedet. Die Koalitionsfraktionen haben nun einen gleichlautenden Gesetzentwurf vorgelegt, der im Deutschen Bundestag beraten wurde.
Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre können Maßnahmen bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Der Bund greift damit Bitten aus Ländern und Kommunen auf, mehr Planungssicherheit für den weiteren flächendeckenden Ausbau ganztägiger Grundschulbetreuung zu schaffen.
Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Gute Ganztagsbetreuung gelingt nur mit Verlässlichkeit und realistischem Blick auf die Herausforderungen vor Ort. Deshalb ist es richtig, dass wir den Ländern und Kommunen die Möglichkeit geben, diese Angebote weiter auszubauen - denn Planungsverfahren dauern, oft fehlen Fachkräfte oder Lieferengpässe bremsen Vorhaben vor Ort. Länder und Kommunen haben in den letzten Jahren bereits viel geleistet und ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stark ausgebaut. Die Bundesmittel von 3,5 Milliarden Euro stehen nun bis 2029 bereit - das schafft verlässliche Planungsgrundlagen. So kann weiter an guten und erreichbaren Angeboten für jedes Grundschulkind gearbeitet werden. Unser Ziel ist klar: mehr Qualität, mehr Plätze und echte Unterstützung für mehr Bildungsgerechtigkeit. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir als Bundesregierung so schnell zu einem Gesetzentwurf gekommen sind, der die ausdrücklichen Wünsche von Ländern und Kommunen umsetzt. Dies soll auch ein Zeichen der neuen und besseren föderalen Zusammenarbeit sein."
Verlängerung schafft Planungssicherheit
Ziel des Investitionsprogramms ist es, gemeinsam mit den Ländern die Voraussetzungen für den stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Im Schuljahr 2029/30 tritt der Rechtsanspruch vollständig für alle Schulkinder der Klassen eins bis vier in Kraft.
Die nun vorgesehene Verlängerung soll den Ländern und Kommunen die Möglichkeit geben, begonnene und geplante Maßnahmen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu realisieren. Dabei bleibt das Ziel klar: gute Bildungsübergänge und bessere Chancen möglichst aller Kinder auf eine gute Zukunft und auf sozialen Aufstieg.
Die Fristverlängerung ist Teil der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und unterstreicht den politischen Willen, den Ausbau der Ganztagsbetreuung verlässlich umzusetzen.
Tag der Kinderbetreuung
Karin Prien dankt Fachkräften in Kitas und in der Kindertagespflege
Aktuelle Meldung
Zum Tag der Kinderbetreuung war Karin Prien zu Gast in der Kita Menschenskinder in Berlin. Sie sammelte wichtige Impulse und lobte das Engagement aller Fachkräfte in Kitas und in der Kindertagespflege.
Am 12. Mai ist Tag der Kinderbetreuung: Aus diesem Anlass hat Bundesbildungs- und Bundesfamilienministerin Karin Prien die Kita Menschenskinder in Berlin besucht und sich einen Eindruck von der ausgezeichneten pädagogischen Praxis gemacht. Die Kita belegte den 2. Platz beim Deutschen Kita-Preis 2018.
Bundesbildungs- und Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Heute ist der Tag der Kinderbetreuung, ein guter Anlass, um allen Fachkräften in Kitas und in der Kindertagespflege Danke zu sagen für ihre unschätzbar wichtige Arbeit. Ich konnte mich heute mit den Kindern und Mitarbeitenden der Kita Menschenskinder austauschen und habe viele Impulse bekommen, wie wir Kindern gute Startchancen bieten können. Denn das ist eine meiner wichtigsten Aufgaben als Bildungs- und Familienministerin. Mit guter frühkindlicher Bildung werden die Weichen gestellt. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, die KiTa-Qualität weiter zu verbessern.“
Bund fördert KiTa-Qualität
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetzunterstützt der Bund die Länder in 2025 und 2026 mit insgesamt vier Milliarden Euro bei der Qualitätsentwicklung. Damit soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter angeglichen und ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards vorbereitet werden. Der Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode sieht vor, das KiTa-Qualitätsgesetz durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen.
Der Tag der Kinderbetreuung
Der Tag der Kinderbetreuung wurde 2012 ins Leben gerufen und findet immer am Montag nach dem Muttertag statt. Der Aktionstag soll eine Gelegenheit bieten, den Fachkräften in Kitas und in der Kindertagespflege für ihre Arbeit zu danken und die frühkindliche Bildung in den Fokus zu rücken.
Neue Hausleitung
Karin Prien startet ins neue Amt als Bundesfamilienministerin
Aktuelle Meldung
Karin Prien übernahm am 7. Mai 2025 die Leitung im Bundesfamilienministerium und betonte ihren zukünftigen Einsatz für Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Karin Prien hat am 7. Mai 2025 von Lisa Paus die Leitung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernommen. Mit ihr startet ein Team, das sich für Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzt. Neue parlamentarische Staatssekretärin ist Mareike Wulf, neuer parlamentarischer Staatssekretär ist Michael Brand. Sie folgen auf Ekin Deligöz und Sven Lehmann.
Bundesministerin Karin Prien: "Mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend schaffen wir aus der Mitte der Gesellschaft heraus ein neues Ministerium für alle Menschen in unserem Land. Dieses Ressort hat einen mit Bedacht gewählten neuen Zuschnitt: Es wird den Chancen und Herausforderungen im Bildungssystem und in der Demokratiebildung ebenso gerecht wie der Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Generationengerechtigkeit. So können wir Bildung in einem Ministerium ganzheitlich denken und gestalten, von der frühkindlichen Bildung in Familie und Kita, den allgemeinbildenden Schulen bis zur Beruflichen Bildung und dem lebenslangen Lernen. Mit den Schwerpunkten auf Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es DAS Ministerium für gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Dabei steht das Verbindende im Mittelpunkt. Gleichzeitig stelle ich mich entschlossen gegen Antisemitismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung von Minderheiten. Für mich ist klar: Hier ist kein Platz für Kulturkämpfe! Wir arbeiten gemeinsam zum Wohle aller."
Karin Prien war nach ihrem Studium der Rechts- und Politikwissenschaften in Bonn mehr als 20 Jahre als Anwältin tätig. Von 2010 bis 2018 war sie Mitglied des Landesvorstandes der CDU Hamburg und von 2011 bis 2017 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Von 2017 bis 2025 war sie Ministerin im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Im Jahr 2022 war sie zudem Präsidentin der Kultusministerkonferenz.
Mareike Lotte Wulf ist Diplom-Sozialwissenschaftlerin und war als Geschäftsführerin und Bildungsreferentin bei den Unternehmerverbänden Niedersachsen e.V. tätig, bevor sie in die Politik ging. Sie ist seit 2021 Bundestagsabgeordnete und arbeitete in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zuvor war sie von 2017 bis 2021 Mitglied des Niedersächsischen Landtags, wo sie stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie bildungspolitische und frauenpolitische Sprecherin war.
Michael Brand ist seit 2005 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Fulda. Der studierte Politikwissenschaftler war zuvor unter anderem Pressesprecher der Jungen Union Deutschlands und der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag. Brand ist seit vielen Jahren im Bereich Menschenrechte aktiv, unter anderem als Sprecher für Menschenrechte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ehrenamtlich ist er in vielen Funktionen aktiv, unter anderem als Mitglied im Kreistag Fulda, im Kuratorium von "Aktion Deutschland Hilft (ADH)" oder als Vorsitzender des Hospiz-Fördervereins "LebensWert".
"mutig.stark.beherzt."
Lisa Paus würdigt Engagement für Andere beim 39. Evangelischen Kirchentag
Aktuelle Meldung
Strategien gegen Rechtsextremismus und Einsamkeit sowie für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt - diese Themen standen beim Besuch von Lisa Paus auf dem Kirchentag in Hannover im Fokus.
Am 3. Mai war die geschäftsführende Bundesfamilienministerin Lisa Paus auf dem 39. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Hannover zu Gast. Auf dem Markt der Möglichkeiten sprach sie unter anderem mit Freiwilligen über ihre Erfahrungen im Bundesfreiwilligendienst, dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Auch das Engagement von Kirche gegen Rechtsextremismus und die Fürsorge durch pflegende Angehörige standen auf dem Programm des Rundgangs. Am Nachmittag nahm sie am Podium "Radikal einsam?! Einsamkeit - Risiko für den gesellschaftlichen Zusammenhalt" teil.
Lisa Paus: "Inmitten von engagierten Menschen, die sich unermüdlich für andere und für das Gemeinwohl einsetzen, spüren wir: Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist das Fundament unserer Demokratie. Gemeinschaft heißt nicht Uniformität - sie lebt von Vielfalt, Respekt und dem Willen, einander zuzuhören und füreinander einzustehen. Gerade in Zeiten, in denen extremistische Kräfte wieder unsere liberalen Werte infrage stellen, braucht es klare Zeichen. Der Kirchentag ist ein solches Zeichen. Er zeigt, wie eine solidarische, offene Gesellschaft aussehen kann - und dass Nächstenliebe, Empathie und Engagement keine privaten Tugenden, sondern klare Haltungen sind. Es ist mir ein Herzensanliegen, diese Haltung gemeinsam mit den vielen Engagierten hier sichtbar zu machen - und gegen jeden Versuch zu verteidigen, unsere Gesellschaft zu spalten."
Der Deutsche Evangelische Kirchentag wurde 1949 gegründet. Als evangelische Laienbewegung sollte er das Gegenüber der verfassten Kirche bilden und Schnittstelle sein zwischen Kirche und Welt. Unter dem Motto "mutig.stark.beherzt." findet der 39. Evangelische Kirchentag vom 30. April bis zum 4. Mai 2025 in Hannover statt.
Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit
Ziel der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit ist es, das gesellschaftliche Miteinander zu stärken und Einsamkeit stärker zu beleuchten, um Einsamkeit in allen Altersgruppen vorzubeugen und zu lindern. Die Strategie gegen Einsamkeit wurde unter der Federführung des Bundesfamilienministeriums erarbeitet.
Fachkräftekongress
Erziehungs- und Pflegeberufe stärken Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Aktuelle Meldung
Auf dem Fachkräftekongress des Bundesarbeitsministeriums sprach Lisa Paus über die Bedeutung der Erziehungs- und Pflegeberufe für die Fachkräftesicherung und darüber, wie mehr junge Menschen für diese Berufe gewonnen werden können.
Am 25. Februar fand in Berlin der zweite Fachkräftekongress des Bundesarbeitsministeriums statt. Im Mittelpunkt standen dabei Berufe mit besonderem Fachkräftemangel wie Erziehungs- und Pflegeberufe. Zwei Fachpanels widmeten sich der Frage, wie mehr junge Menschen für Erziehungs- und Pflegeberufe gewonnen und langfristig im Beruf gehalten werden können.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Ohne ausreichend qualifizierte Menschen, die in Kitas und Pflegeeinrichtungen arbeiten, wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht funktionieren. Daher spielen diese Branchen eine Schlüsselrolle für die Fachkräftesicherung in Deutschland: Eltern und Beschäftigte mit Pflegeverantwortung können nur arbeiten, wenn die soziale Infrastruktur gesichert ist. Daher haben wir mit zahlreichen Maßnahmen wesentlich dazu beigetragen, diese Berufe attraktiver zu machen. Es ist zentral für die wirtschaftliche Entwicklung, auch in Zukunft in diese Berufsfelder zu investieren."
Maßnahmen in der Pflegeausbildung als Modell
Auf dem Panel "Vorbild Pflegeausbildung?! - Was wir von der Pflege lernen können" diskutierte Bundesfamilienministerin Lisa Paus gemeinsam mit Expertinnen und Experten darüber, wie erfolgreiche Maßnahmen im Bereich der Pflegeausbildung auf andere Branchen übertragen werden können. Neben Lisa Paus nahmen auch Dr. Monika Hackel, Leiterin der Abteilung 2 im Bundesinstitut für Berufsbildung, Manuela Schubert, Geschäftsführerin des Pflegewohnzentrums Kaulsdorf-Nord, und Thomas Knäpper, Berater im Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, an der Podiumsdiskussion teil.
Fachkräfte für Kitas und Ganztagsbetreuung gewinnen
An der Podiumsdiskussion "Fachkräfte für Kitas und Ganztagsbetreuung gewinnen" beteiligten sich Jana Borkamp, Abteilungsleiterin Kinder und Jugend im Bundesfamilienministerium, der Bildungsökonom Prof. Dr. Axel Plünnecke vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln, die Betriebsrätin Pamela Jurisch von der Betriebskita der Siemens AG, der Bereichsleiter Personal und Pädagogik des Trägers Fröbel, Jakob Fritz, und eine Auszubildende. Diskutiert wurde, was Erziehungsberufe attraktiver macht und welche Auswirkungen der Fachkräftemangel in Kitas auf die Unternehmen und den Arbeitsmarkt hat.
Fachkräftestrategie der Bundesregierung umsetzen
Der Fachkräftekongress des Bundesarbeitsministeriums steht unter dem Motto "Mehr Power fürs Fachkräfteland". Ziel ist es, das vielfältige Engagement von Unternehmen, Institutionen und Netzwerken für vorbildliche Projekte zur Fachkräftesicherung sichtbar zu machen und die Inhalte der Fachkräftestrategie der Bundesregierung mit der Praxis zu verknüpfen. Folgende Handlungsfelder stehen dabei im Fokus: Ausbildung, Weiterbildung, Fachkräftezuwanderung, Erwerbspotenziale, Arbeitskultur, Innovatives Netzwerk, Digitale Ansätze. In diesen Kategorien wurde auch zum zweiten Mal der Deutsche Fachkräftepreis von Bundesarbeitsminister Heil verliehen.
Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche
Änderung des Mutterschutzgesetzes hat Bundesrat passiert
Aktuelle Meldung
Abhängig beschäftigte Frauen erhalten künftig die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen.
Am 14. Februar hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze passieren lassen. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ein. Ab dem 1. Juni soll auch der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz ausgeweitet werden.
Lisa Paus: "Für mich ist es ein gutes Zeichen für Frauen in Deutschland, dass man sich auf einen gestaffelten Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche geeinigt hat - mein Dank gilt allen Beteiligten, dass wir das über Parteigrenzen hinweg geschafft haben. Denn klar ist: Schwangere Frauen werden damit nun noch besser geschützt. Eine Fehlgeburt kann eine traumatische Erfahrung sein. Der gestaffelte Mutterschutz gibt mehr betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich nach einer Fehlgeburt zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Eine Schutzlücke wird geschlossen: Frauen sollten in einer solchen Situation selbstverständlich Mutterschutz erfahren. Der gestaffelte Mutterschutz stärkt daher auch die Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland. Außerdem erfährt die enorme Belastungssituation von betroffenen Frauen eine Enttabuisierung. Schwangere Frauen erhalten in Deutschland nun endlich den Schutz, den sie benötigen."
Frauen selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen
Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es abhängig beschäftigten Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht. Zudem wird die Länge der Mutterschutzfristen bei einer Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche) klargestellt. Die Schutzfrist beträgt einheitlich 14 Wochen. Entsprechende Regelungsänderungen werden für Selbständige, die eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen, und Bundesbeamtinnen und Soldatinnen geschaffen.
In einem weiteren Schritt sollen auch Selbständige, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, einbezogen werden.
Kurangebote für Mütter, Väter und pflegende Angehörige
Müttergenesungswerk unterstützt Familien seit 75 Jahren
Aktuelle Meldung
Das 1950 gegründete Müttergenesungswerk leistet mit seinen Kurangeboten für Mütter, Väter und pflegende Angehörige seit Jahrzehnten wichtige Arbeit für Familien in Deutschland. Lisa Paus gratulierte zum Jubiläum.
Müttern eine Auszeit vom belastenden Alltag ermöglichen - dafür setzt sich das Müttergenesungswerk (MGW) seit 75 Jahren ein. Bundesfamilienministerin Lisa Paus würdigte das Engagement für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Müttern und ihren Familien bei der Jubiläumsfeier am 31. Januar in Berlin.
An der Feier nahmen zahlreiche Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter aus dem Verbund des Müttergenesungswerks sowie Bundesbauministerin Klara Geywitz teil.
Lisa Paus: "Eltern leisten Tag für Tag Enormes. Sie sind rund um die Uhr für ihre Familien da, managen den Alltag, sorgen für das Wohl ihrer Kinder und oft auch noch für das ihrer Eltern. Dennoch geraten Eltern bei der Betreuung und Erziehung häufig an ihre eigenen Grenzen. Genau hier setzt das Müttergenesungswerk an: Seine Angebote sind weit mehr als nur eine kurze Auszeit vom Alltag. Sie sind eine umfassende Maßnahme zur Gesundheitsförderung, Vorsorge und Rehabilitation."
Individuelle Angebote für Mütter, Väter und Pflegende
Seit seiner Gründung im Jahr 1950 leistet das Müttergenesungswerk einen wichtigen Beitrag für Familien, indem es Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen gezielte Erholungsmaßnahmen, Betreuung und Unterstützung anbietet. Dazu gehören die gesetzlich verankerten Kurleistungen: In den derzeit über 70 anerkannten Kliniken des Müttergenesungswerks können Mütter, Väter und pflegende Angehörige Kraft tanken und werden dabei unterstützt, gesundheitliche Probleme anzugehen und neue Wege aus belastenden Strukturen zu finden.
Die Kurteilnehmende leiden häufig unter Erschöpfung, Schlafstörungen und Rückenbeschwerden. Der ständige Zeitdruck im Familienalltag und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf machen ihnen zu schaffen. Auf diese Bedarfe können die Kurkliniken des Müttergenesungswerk mit ihrem europaweit einzigartigen Konzept individuell eingehen: Mutter-Kind-Kuren, Vater-Kind-Kuren oder spezielle Kuren nur für Mütter oder Väter sowie Kuraufenthalte für pflegende Angehörige.
Alleinerziehende profitieren besonders von Kuren
Im Jahr 2022 haben rund 45.000 Mütter, 2300 Väter, 328 pflegende Angehörige und 61.000 Kinder die Angebote des Müttergenesungswerks genutzt. Besonders Alleinerziehende profitieren besonders von den Mutter-Kind-Kuren - denn Alleinerziehende sind oft besonders belastet, wie der 10. Familienbericht zeigt. Die Kurleistungen und Kurkliniken des Müttergenesungswerkes werden von der Bundesregierung unterstützt.
Darüber hinaus gibt es bundesweit fast 900 kostenlose und unverbindliche Beratungsstellen zu den Kurmaßnahmen im Müttergenesungswerk. Mütter, Väter oder pflegende Angehörige erhalten hier Unterstützung auf dem Weg zur Kur: von der Antragstellung bis zur Auswahl der passenden Klinik. So hat sich das Müttergenesungswerk über die Jahrzehnte zu einer zentralen Institution und einem Partner in der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation von Eltern entwickelt.
Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"
Chancengerechtigkeit und Teilhabe für alle Kinder fördern
Aktuelle Meldung
Die Bundesregierung hat zum Ersten Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" Stellung genommen. Sie bekräftigt darin ihr Anliegen, Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern zu bekämpfen.
Das Bundeskabinett hat am 29. Januar die Stellungnahme der Bundesregierung zum Ersten Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" (NAP) beschlossen. Die Stellungnahme stellt die umfangreichen Maßnahmen und Prozesse des Bundes vor, mit denen die Teilhabe von sozial benachteiligten Kindern verbessert werden soll.
Bundesjugendministerin Lisa Paus: "Mit dem Ersten Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 'Neue Chancen für Kinder in Deutschland' bekräftigen wir unseren Einsatz für Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen. Ziel der rund 130 Maßnahmen der Bundesregierung ist es, den Zugang zu Bildung, Gesundheit und sozialer Teilhabe zu verbessern. Damit sollen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern und Jugendlichen gerechtere Chancen ermöglicht werden."
Kindern und Jugendlichen bessere Teilhabe ermöglichen
Die noch amtierende Bundesregierung formuliert die Stellungnahme als einen Auftrag für künftige Regierungen und setzt dabei folgende Schwerpunkte:
Eltern sollen in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt und unterstützt werden. Die Familie sei der erste und wichtigste Bildungsort von Kindern. Im weiteren Lebensverlauf nehme die Rolle der Bildungsinstitutionen sowie der non-formalen Angebote zu.
Weitere Anstrengungen seien erforderlich, um gute Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen und Zugangshürden abzubauen.
Benachteiligte Kinder und Jugendliche benötigen zudem besondere Unterstützung für einen erfolgreichen Schulbesuch und den Übergang in Ausbildung und Beruf. Das Startchancen-Programm der Bundesregierung soll dazu beitragen, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.
Abhängig von der sozialen Lage ist laut Stellungnahme auch der allgemeine Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Diese Kinder sollten stärker in den Blick genommen werden, da im Kindes- und Jugendalter wichtige Voraussetzungen für die körperliche und psychische Gesundheit geschaffen werden. Ein kontinuierliches Monitoring der Kinder- und Jugendgesundheit sei dringend notwendig.
Die Stellungnahme konstatiert weiterhin aufgrund zuletzt stark gestiegener Lebensmittelpreise eine Zuspitzung von Ernährungsarmut, die insbesondere für Kinder schwerwiegende Folgen für die körperliche und geistige Entwicklung haben könne. Auch gebe es einen Zusammenhang von sozioökonomischem Status und der Ernährungskompetenz in den Familien.
Einen bedeutenden Beitrag für bessere Chancengerechtigkeit und Teilhabe leisten laut Stellungnahme die Kommunen mit Angeboten der Gesundheitsförderung ebenso wie materieller Unterstützung, Wohnungshilfe oder Jugendarbeit.
EU-Kindergarantie umsetzen
Mit der Zustimmung zur Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union (EU) hat sich die Bundesregierung verpflichtet, der EU-Kommission alle zwei Jahre über die Fortschritte bei der Umsetzung der Kindergarantie bis 2030 zu berichten. Der Bericht zur Umsetzung des NAP wurde vom Deutschen Jugendinstitut in eigener Autorschaft verfasst.
Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"
Der Nationale Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union (EU) um. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Im Aktionsplan bringt der Bund regelmäßig Kommunen, Länder, Bundesressorts und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, um im Sinne der gleichwertigen Lebensverhältnisse zu einem gemeinsamen Verständnis von kommunaler Armutsprävention anzuregen. Auch Kinder und Jugendliche selbst werden regelmäßig beteiligt.
Allein- und Getrennterziehende
Lisa Paus stellt Zehnten Familienbericht vor
Aktuelle Meldung
Der Zehnte Familienbericht untersucht die Lebenslagen Allein- und Getrennterziehender und nimmt dabei die Dynamiken im Lebensverlauf in den Blick. Lisa Paus stellte den Bericht im Kabinett vor.
Am 15. Januar hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus den Zehnten Familienbericht im Kabinett vorgestellt. Laut dem Bericht sind in jeder fünften Familie in Deutschland die Eltern alleinerziehend oder getrennt erziehend. Das entspricht etwa 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren. Der Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter. Der Anteil der Väter wächst und lag im Jahr 2023 bei 18 Prozent.
Alleinerziehende Mütter sind dem Bericht zufolge besonders oft von Armut bedroht. Obwohl sie überwiegend erwerbstätig sind, sind viele auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Viele Mütter fokussieren sich auf die Sorgearbeit und steigen aus dem Beruf aus oder reduzieren ihre Erwerbsarbeit und gehen dadurch hohe finanzielle Risiken ein. Entsprechend ist das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern etwa drei Mal höher als das von Müttern in Paarbeziehungen.
Lisa Paus: "Ich danke der Familienberichtskommission unter Leitung von Prof. Michaela Kreyenfeld für ihre hervorragende Arbeit. Der Familienbericht zeigt auf, wie es allein- und getrennterziehenden Familien in Deutschland geht. So macht der Bericht deutlich, dass gerade für Alleinerziehende das Armutsrisiko hoch ist. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung die Leistungen für Familien massiv ausgeweitet hat. Kaum eine Bundesregierung hat so viel Geld für Familien bereitgestellt wie diese. Das zeigt sich auch in der größten Kindergelderhöhung seit 1996, von der insbesondere auch Alleinerziehende profitieren.
Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Seit 2021 wurde er mehrfach erhöht von maximal 205 Euro auf aktuell maximal 297 Euro pro Monat und Kind. Wir haben das Kindergeld deutlich aufgestockt - zuletzt im Januar dieses Jahres noch einmal auf 255 Euro im Monat. Ich halte nach wie vor eine gezielte Unterstützung für Alleinerziehende für notwendig, etwa durch eine Steuergutschrift. Das sollte auch Ziel einer kommenden Bundesregierung sein.
Der Familienbericht zeigt auch: Gerade Alleinerziehende sind auf eine verlässliche Kinderbetreuung angewiesen, um ökonomisch eigenständig zu sein. Nur wer sich auf die Kitas verlassen kann, kann auch arbeiten gehen. Daher braucht es auch künftig Investitionen in die Kindertagesbetreuung. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützen wir deshalb die zuständigen Länder in diesem und dem kommenden Jahr mit insgesamt vier Milliarden Euro - für eine hochwertige Betreuung und ausreichend Fachkräfte. Dies kommt gerade auch Alleinerziehenden zu Gute. Die Mittel für das KiTa-Qualitätsgesetz sollten verstetigt werden, denn das ist eine wesentliche Voraussetzung, um Bildungsstandards anzugleichen. Es ist ein wichtiges gemeinsames Ziel von Bund und Ländern gemeinsame Qualitätsstandards zu entwickeln, um die frühkindliche Bildung zu stärken."
Prof. Michaela Kreyenfeld, Vorsitzende der Familienberichtskommission: "Die Vielfalt von Familie nach Trennung und Scheidung hat zugenommen. Auch wenn das Wechselmodell mit fünf bis zehn Prozent in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch wenig verbreitet ist, übernehmen die meisten Eltern Erziehungs-, Betreuungs- und Sorgeverantwortung. Es ist an der Zeit, Recht, Politik und Statistik an diese veränderten Bedingungen anzupassen, um mit den Lebensrealitäten von Familien Schritt zu halten und alle gut zu unterstützen. Der Familienbericht liefert hierzu wichtige Ansatzpunkte."
Allein- oder getrennterziehende unterstützen
Die Familienberichtskommission hat vier zentrale Ziele formuliert, auf die ihre Handlungsempfehlungen hinwirken sollen:
Die ökonomische Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern fördern Um die ökonomische Eigenständigkeit beider Elternteile und insbesondere von Müttern durchgehend im Lebenslauf zu unterstützen, schlägt die Sachverständigenkommission unter anderem eine Reform des Elterngeldes, den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung und eine stärkere Berücksichtigung von Sorgetätigkeit im Arbeitsrecht vor.
Die gemeinsame Elternverantwortung stärken Väter beteiligen sich heute stärker als frühere Generationen an der Betreuung ihrer Kinder, gleichzeitig nehmen die Erwerbstätigenquoten und Arbeitszeiten von Müttern kontinuierlich zu. Familienrecht sollte die Vielfalt eines sich verändernden Familienlebens abbilden und alle Betreuungsmodelle gleichberechtigt regeln.
Vulnerabilitäten berücksichtigen Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders oft von Armut betroffen oder bedroht. Die Kommission empfiehlt, Komplexitäten im Sozialrecht zu reduzieren und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zusätzliche Kosten, die durch Umgang und Mitbetreuung entstehen, wenn Kinder in zwei Haushalten aufwachsen, sollten durch einen pauschalierten Mehrbedarf berücksichtigt werden.
Die Vielfalt von Familienformen anerkennen und fördern Genauso vielfältig wie die Wege in allein- und getrennterziehende Elternschaft sind auch die Familienkonstellationen, die daraus resultieren. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die Familienvielfalt adäquat zu erfassen und die Statistik und Evaluationsforschung zeitgemäß weiterzuentwickeln.
Der Zehnte Familienbericht
Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag beauftragt, mindestens in jeder zweiten Wahlperiode einen Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Mit der Erstellung des Zehnten Familienberichts wurde im Januar 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt, zu der im weiteren Prozess noch zwei weitere Expertinnen hinzugezogen wurden.
Familienmodelle
SINUS-Studie: Wissen zu Rechtsfolgen verschiedener Familienformen
Aktuelle Meldung
Warum entscheiden sich Menschen für oder gegen die Ehe? Was bedeutet diese Entscheidung langfristig - gerade für Eltern? Erkenntnisse zu diesen und anderen Fragen liefert eine neu veröffentlichte Studie des SINUS-Instituts.
Das SINUS-Institut führte im Auftrag des Bundesfamilienministeriums die Studie "Familie mit oder ohne Trauschein? Was wissen (zukünftige) Eltern über die rechtlichen Folgen von Ehe, Scheidung oder Trennung" durch. Sie liefert Erkenntnisse darüber, warum sich Menschen für oder gegen die Ehe entscheiden, wie gut sie die rechtlichen Konsequenzen ihrer Familienform kennen und wie sie diese Regelungen bewerten.
Die Studie zeigt: Viele Paare entscheiden über ihre Familienform ohne fundierte Kenntnis der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Gleichzeitig wünschen sich viele mehr Informationen dazu.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Bei Trennung, Scheidung oder dem Tod des Partners kann die Familienform große Auswirkungen haben, insbesondere für Mütter. Deshalb sollten Eltern sich frühzeitig mit rechtlichen und finanziellen Fragen rund um Partnerschaft und Ehe beschäftigen und diese Themen offen mit der Partnerin oder dem Partner besprechen. Eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ist entscheidend, um Frauen und Männern eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt und eine eigenständige Existenz- sowie Altersvorsorge zu ermöglichen. Vor einer Trennung kann man sich nicht immer schützen. Vor den wirtschaftlichen Folgen hingegen schon."
Partnerschaftliche Arbeitsteilung fördern
Weitere Erkenntnisse der Studie sind, dass sich die Befragten mehrheitlich eine partnerschaftliche Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit wünschen. Das Bundesfamilienministerium fördert dies mit Elterngeld, dem Ausbau der Kinderbetreuung und dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Zusammen mit Wirtschaft und Gewerkschaften setzt sich das Ministerium im Rahmen des Unternehmensprogramms "Erfolgsfaktor Familie" außerdem für familienfreundliche Arbeitsbedingungen ein.
Das Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie"
Das Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie" ist mit über 8.900 Mitgliedern bundesweit die größte Plattform für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik engagieren oder interessieren. Das Netzwerk wurde 2007 vom Bundesfamilienministerium und der heutigen Deutschen Industrie- und Handelskammer gegründet. Mitglied können alle Unternehmen und Institutionen werden, die sich zu einer familienbewussten Personalpolitik bekennen und sich engagieren wollen. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.
Neunter Altersbericht der Bundesregierung
Vielfältige Lebensrealitäten älterer Menschen fördern
Aktuelle Meldung
Ältere Menschen in Deutschland leben vielfältig und aktiv bis ins hohe Alter. Sie stoßen aber auch auf Barrieren bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das geht aus dem Neunten Altersbericht hervor, den Lisa Paus in Berlin vorgestellt hat.
Am 8. Januar hat Bundesseniorenministerin Lisa Paus den Neunten Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland im Kabinett und im Anschluss gemeinsam mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Martina Brandt der Öffentlichtkeit vorgestellt. Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Dr. Regina Görner, kommentierte die Erkenntnisse aus Sicht der Zivilgesellschaft.
Laut dem Bericht mit dem Titel "Alt werden in Deutschland - Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen" leben ältere Menschen in Deutschland so vielfältig wie nie zuvor, bringen sich ein und sind aktiv bis ins hohe Alter. Allerdings müssten sie mehr Hürden überwinden, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Lisa Paus: "Der Altersbericht zeigt eindrucksvoll, wie vielfältig die Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland sind. Diese Vielfalt gilt es nicht nur anzuerkennen, sondern aktiv zu fördern. Alle älteren Menschen müssen die gleichen Chancen auf Teilhabe haben, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sozialer Lage. Besonders benachteiligt sind nach wie vor viele Frauen, insbesondere solche mit Migrationshintergrund. Als Bundesseniorenministerium stärken wir den sozialen Zusammenhalt unter anderem mit der Strategie gegen Einsamkeit. Mit der Engagementstrategie geben wir einen verlässlichen Rahmen für die Menschen, die sich in ihrer freien Zeit für andere engagieren - das sind gerade die Älteren. Der Digitalpakt Alter ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben. Alt werden in Deutschland sollte bedeuten, das Leben so lange wie möglich nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Deshalb ist wichtig, dass wir das Erreichte in den kommenden Jahren weiter ausbauen."
Prof. Dr. Martina Brandt (TU Dortmund), Vorsitzende der Berichtskommission: "Das Älterwerden der Gesellschaft birgt viele Chancen - wir müssen jedoch die Vielfalt des Alters wertschätzen, Diskriminierung bekämpfen und Ungleichheiten abbauen. Um in Zeiten von Herausforderungen und Krisen die selbstbestimmte gleichberechtigte Teilhabe aller älteren Menschen sicherzustellen und zu verbessern, müssen wir gemeinsam eine integrierte Politik für ein gutes Leben im Alter entwickeln."
Erfahrungen Älterer in den Blick nehmen
Der Altersbericht nimmt auch die Erfahrungen Älterer mit Ausgrenzung und Diskriminierung in den Blick: Bei älteren Menschen können zum Beispiel Lebenssituationen mit stark eingeschränkter Teilhabe entstehen, wenn sie in Armut und in prekären Wohnverhältnissen leben, physisch und/oder psychisch krank sind oder Gewalt erfahren. Auch in Lebenssituationen, bei denen Pflegebedürftigkeit, soziale Isolation und Einsamkeit zusammentreffen, können die Teilhabechancen eingeschränkt sein. Besonders Ältere aus den Gruppen Migrantinnen und Migranten, Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen (LSBTIQ*) und Frauen sind benachteiligt.
Altersdiskriminierung erkennen
Ein weiterer Berichtspunkt ist Altersdiskriminierung. Der sogenannte Ageismus tritt dann auf, wenn Menschen aufgrund ihres Alters auf bestimmte Weise bewertet oder behandelt werden, obwohl die entsprechende Beurteilung oder Behandlung nicht gerechtfertigt ist. Ausdrucksformen hiervon sind gefühlsmäßige Bewertungen älterer Menschen. Ein Beispiel für Ageismus ist, wenn angenommen wird, dass ältere Menschen nicht gut hören, nicht schnell begreifen und deshalb in Interaktionen mit ihnen ähnlich wie mit Kleinkindern gesprochen wird: laut und langsam und in sehr einfachen Sätzen ("Secondary Baby Talk").
31 Empfehlungen für Politik und Zivilgesellschaft
In 31 Empfehlungen richtet sich die Sachverständigenkommission an Politik und Zivilgesellschaft. Sie regt unter anderem an, die materielle Lage im Alter besser zu sichern, eine diversitätssensible Gesundheitsversorgung vorzuhalten und Diskriminierung wegen Alters entgegenzuwirken.
Der Neunte Altersbericht der Bundesregierung
Seit 1993 wird je Legislaturperiode ein Bericht zu einem seniorenpolitischen Schwerpunktthema erarbeitet. Der jetzt vorgelegte Neunte Altersbericht hat als Schwerpunkt die Vielfalt der Lebenssituationen und die Teilhabemöglichkeiten von älteren Menschen in Deutschland. Der Bericht beleuchtet die Lebensbereiche materielle Sicherheit, Erwerbsarbeit, Sorgearbeit, Gesundheit, Wohnen, Engagement, politische Beteiligung und soziale Beziehungen.
Hilfe für contergangeschädigte Menschen
Vorstand der Conterganstiftung für weitere fünf Jahre bestellt
Aktuelle Meldung
Die Conterganstiftung setzt sich für die Belange contergangeschädigter Menschen ein. Das Bundesfamilienministerium hat den dreiköpfigen Stiftungsvorstand für weitere fünf Jahre berufen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat Dieter Hackler, Margit Hudelmaier und Heinz-Günter Dickel für eine weitere Amtszeit als Vorstand der Conterganstiftung bestellt.
Lisa Paus: "Die Arbeit im ehrenamtlichen Vorstand der Conterganstiftung erfordert ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft sowohl in zeitlicher als auch in persönlicher Hinsicht. Ich danke den drei Mitgliedern des Vorstands für ihr bisheriges Engagement und freue mich, dass sie erneut bereit sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen und sich auch zukünftig mit ihrer Erfahrung für die Belange der Menschen mit Conterganschädigungen einzusetzen. Die Vorstandsmitglieder stehen auch künftig für die Weiterentwicklung der Stiftung zu einer modernen und betroffenenorientierten Dienstleisterin. Ich bin überzeugt, dass der Vorstand weiterhin zur positiven Entwicklung der Conterganstiftung beitragen wird."
Die Vorstandsmitglieder der Conterganstiftung
Dieter Hackler war von 2006 bis 2014 Leiter der Abteilung "Ältere Menschen" im Bundesfamilienministerium und von 2008 bis 2014 Stiftungsratsvorsitzender der Conterganstiftung. Sein großes Engagement zugunsten der Betroffenen in dieser Zeit hat dazu geführt, dass von 2009 bis 2022 jährliche Sonderzahlungen an die Betroffenen geleistet wurden und es 2013 zu einer deutlichen Erhöhung der Conterganrenten sowie zur Einführung zusätzlicher Leistungen für spezifische Bedarfe gekommen ist. Seit 2019 ist er Vorstandsvorsitzender der Conterganstiftung.
Margit Hudelmaier setzt sich als Betroffene seit vielen Jahren für Menschen mit Conterganschädigungen ein. Sie war von 1992 bis 2014 als Betroffenenvertreterin im Stiftungsrat tätig. Von 1992 bis 2014 war sie zudem Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter e. V. und ist seit 2015 Mitglied im Vorstand der Conterganstiftung.
Heinz-Günter Dickel war bis zum Ende seiner Erwerbstätigkeit 2021 als Leiter der Abteilung 4 "Europäischer Sozialfonds und Nationale Zuwendungen" im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben tätig. Seit 2021 ist er Mitglied im Vorstand der Conterganstiftung.
Die Conterganstiftung
Die öffentlich-rechtliche Conterganstiftung ist 1972 mit Mitteln des Bundes und der Firma Grünenthal GmbH gegründet worden. Anlass hierfür war die unter der Bezeichnung "Contergan-Katastrophe" in das Bewusstsein der Öffentlichkeit getretene Schädigung ungeborener Kinder infolge der Einnahme des Arzneimittels Contergan durch die Mutter während der Schwangerschaft. Die Geschädigten erhalten je nach Schwere ihrer Beeinträchtigung eine einmalige Kapitalentschädigung, eine monatliche Rente sowie jährliche Pauschalen für spezifische Bedarfe über die Stiftung. Außerdem fördert die Stiftung Projekte, die den Betroffenen zugutekommen. Die Stiftung steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesfamilienministeriums und betreut rund 2450 Betroffene.
Das ist 2025 neu
2025: Neue Impulse für Familien, Pflege und Demokratie
Aktuelle Meldung
Höhere Familienleistungen, bessere Kinderbetreuung und ein vereinfachtes Elterngeld für Selbstständige. Zudem: Mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonen, eine neue Förderperiode für "Demokratie leben!" sowie die Umsetzung der Gewaltschutzstrategie.
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Ebenfalls zum 1. Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält. Der Höchstbetrag des KiZ beträgt bei einer Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlags um je fünf Euro dann 297 Euro pro Monat.
Einkommen, das Eltern zur Sicherung des Existenzminimums ihrer Kinder benötigen, darf nicht besteuert werden. Die Steuerfreistellung wird durch die Kinderfreibeträge gewährleistet. Zum 1. Januar 2025 steigen die Kinderfreibeträge um 60 Euro - von 9540 Euro auf 9600 Euro im Jahr.
Kinderbetreuung verbessern
Ab dem 1. Januar 2025 wird mit der Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Kitas gestärkt. Mit den gesetzlichen Änderungen soll sichergestellt werden, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Ländern gezielter zur Steigerung der Betreuungsqualität eingesetzt werden. Verbesserung der Qualität bedeutet beispielsweise:
ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, das besser auf die Bedürfnisse von Familien abgestimmt ist.
den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, um mehr Personal für die Kinderbetreuung bereitzustellen.
Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung zu ergreifen.
Kita-Leitungen zu unterstützen.
in die Förderung einer gesunden Ernährung und ausreichender Bewegung in Kitas zu investieren.
für bessere sprachliche Bildung von Kindern zu sorgen, insbesondere für diejenigen, die zusätzliche Unterstützung benötigen.
die Qualifikation und Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern und -vätern zu verbessern.
Für die Umsetzung solcher Maßnahmen stellt der Bund den Bundesländern in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung.
Mindestunterhalt steigt
Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben:
482 Euro für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren (zwei Euro mehr als 2024),
554 Euro für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren (drei Euro mehr),
649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (vier Euro mehr).
Da das Kindergeld ab 2025 mit fünf Euro stärker steigt als der Mindestunterhalt, sinken die monatlichen Zahlungen beim Unterhaltsvorschuss etwas:
227 Euro für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren (drei Euro weniger als 2024),
299 Euro für Kinder im Alter von sechs bis 11 Jahren (zwei Euro weniger),
394 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (ein Euro weniger).
Bürokratieentlastungen beim Elterngeld
Ab Mai 2025 wird die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige einfacher. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Zugang zu Elterngeld soll transparenter werden.
Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich eingereicht werden. Stattdessen genügt künftig die sogenannte Textform (zum Beispiel per E-Mail). Das erleichtert die Antragstellung sowie die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern.
Kompetenzen für Pflegefachpersonen erweitern
Studierende nach dem Pflegeberufegesetz lernen ab dem 1. Januar 2025 weitere heilkundliche Kompetenzen. Sie dürfen dann in bestimmten Bereichen selbst Aufgaben übernehmen, die bisher nur von Ärztinnen und Ärzten ausgeführt werden durften. Dazu gehören: die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes, die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden sowie die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Demenz.
Mit den Änderungen wird das Pflegestudium aufgewertet und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.
Demokratie fördern
Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" des Bundesfamilienministeriums startet im Januar 2025 in seine dritte Förderperiode (2025-2032). Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur "Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz and Demokratie" (Förderrichtlinie "Demokratie leben!") erarbeitet.
Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft.
Gewalt gegen Frauen bekämpfen
Mit dem 1. Januar 2025 beginnt die Laufzeit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen.
Die Gewaltschutzstrategie benennt Ziele und 120 konkrete Maßnahmen, wie Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft werden kann. Eine mit Kabinettbeschluss neu eingerichtete Koordinierungsstelle bündelt künftig die Maßnahmen der Bundesregierung.
Fragen und Antworten
Die wichtigsten Informationen zur aktuellen Lage
Aktuelle Meldung
Aufgrund der Neuwahlen ist damit zu rechnen, dass das Bundesfamilienministerium mit einer sogenannten vorläufigen Haushaltsführung ins Jahr 2025 startet. Was das konkret für Familien und Zuwendungsempfänger bedeutet, erfahren Sie hier.
Der Bruch der Ampel-Regierung hat bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt. Der Bundeshaushalt 2025 wird voraussichtlich nicht rechtzeitig vom Parlament verabschiedet. Die Folge hieraus ist, dass das Jahr 2025 voraussichtlich mit einer sogenannten vorläufigen Haushaltsführung startet. Zweck der vorläufigen Haushaltsführung ist es insbesondere, das Vorhandene abzusichern und insofern Planungssicherheit zu geben.
1. Ist die Bundesregierung handlungsfähig?
Ja, die Bundesregierung ist voll handlungsfähig. Sie ist weder kommissarisch noch geschäftsführend tätig. Sie führt ihre Regierungsgeschäfte regulär und im Vollbesitz aller Kompetenzen und Befugnisse - sowohl nach innen und außen.
Das Bundesfamilienministerium konzentriert sich darauf, die umfangreichen Aufgaben in den Themenfeldern Familie, Seniorinnen und Senioren, Frauen und Jugend mit Sorgfalt und gewissenhaft bis zum Ende dieser Legislatur fortzuführen.
Die Bundesregierung ist allerdings nun eine Minderheitsregierung, die für Angelegenheiten, die der Zustimmung des Parlaments bedürfen, Mehrheiten im Bundestag finden muss.
2. Werden meine gesetzlichen Leistungen weitergezahlt?
Ja - Rechtsverpflichtungen des Bundes, wie z.B. das Kindergeld, das Elterngeld oder der Kinder-Zuschlag, werden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung erfüllt.
3. Erhalte ich weiterhin meine Projektförderung?
Auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ist die Gewährung von Zuwendungen an Projekte, die in ihrer Art bereits aus dem Haushalt eines Vorjahres gefördert wurden, grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen (§§ 23, 44 BHO) vorliegen. Das Antragsverfahren bzw. die Antragsprüfung für die Förderung 2025 wird in der Regel ganz normal durchgeführt.
Genaue Details zur vorläufigen Haushaltsführung, wie z.B. ihre voraussichtliche Dauer, sind dem Bundesfamilienministerium aktuell jedoch noch nicht bekannt und werden in einem Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt. Für Einzelheiten sollten Sie sich an die für Ihre Förderung zuständige Stelle wenden.
Bündnis für die junge Generation
40 jugendpolitische Visionen ausgezeichnet
Aktuelle Meldung
Mit dem ersten Ideenpreis "Spotlight Jugend" wurden 40 Jugendliche und junge Erwachsene ausgezeichnet. Das Bündnis für die junge Generation würdigt mit dem Preis herausragende jugendpolitische Visionen aus ganz Deutschland.
Bundesjugendministerin Lisa Paus: "Jugendliche und junge Erwachsene brauchen Räume, in denen ihre Stimmen laut werden können. Nur dann können sie auch gehört werden. Mit dem Ideenpreis 'Spotlight Jugend' 2024 geben wir jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren eine Bühne für ihre Ideen und ermutigen sie, ihr Engagement künstlerisch und kreativ nach außen zu tragen. Ich bin beeindruckt von den vielen tollen Einreichungen!"
Gesellschaftlich relevante Ideen sichtbar machen
Bis zum 31. Oktober 2024 konnten Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 27 Jahren aus ganz Deutschland ihre jugendpolitischen Visionen einreichen. Die Beiträge waren so vielfältig wie die jungen Menschen selbst und reichten von Themen wie Barrierefreiheit, Wohnungslosigkeit und Kinderrechten bis hin zu geschlechtlicher Vielfalt. Aus über 200 Einsendungen wählte eine Jury des Bündnisses für die junge Generation die 40 besten Ideen aus. Die Preisträgerinnen und Preisträger wurden mit einem Preisgeld von je 5000 Euro ausgezeichnet.
Der Ideenpreis "Spotlight Jugend - unsere Zukunft, unsere Stimmen" des Bündnis für die junge Generation zu den JugendPolitikTagen 2025 wird von der Jugendpresse Deutschland umgesetzt und gefördert vom Bundesfamilienministerium. Der Ideenwettbewerb bietet Stimmen junger Menschen eine Plattform, um kreative und gesellschaftlich relevante Ideen sichtbar zu machen. Der Preis unterstützt das Ziel des "Bündnis für die junge Generation", die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen zu fördern.
Deutscher Kita-Preis 2024
Kitas und Bündnisse für frühe Bildung ausgezeichnet
Aktuelle Meldung
Bei einer feierlichen Preisverleihung wurden Kitas und Bündnisse für frühe Bildung mit dem Deutschen Kita-Preis 2024 ausgezeichnet. Mit dem Preis würdigt das Bundesfamilienministerium besondere Qualität in der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung.
Am 28. November hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und weiteren Partnerinnen und Partnern den siebten Deutschen Kita-Preis verliehen. Durch den Abend führte Moderatorin Barbara Schöneberger. Für musikalische Unterhaltung sorgte die Al-Farabi Musikakademie.
Den ersten Platz belegten die Kita Regenbogenland aus Rötha in Sachsen und das Bündnis Dortmunder Nordstadt aus Nordrhein-Westfalen. In jeder Kategorie wurden zudem ein zweiter und ein dritter Platz vergeben. Weitere zehn Kitas und Bündnisse erhielten für ihre herausragende Arbeit einen Anerkennungspreis mit je 1000 Euro sowie eine Lesereise mit Kinderbuchautorin Ute Krause. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 110.000 Euro dotiert und würdigt die besondere Qualität in der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Mit dem Deutschen Kita-Preis würdigen wir engagierte Menschen in Kitas und Bündnissen. Sie leisten unschätzbar wertvolle Arbeit, empfangen die Kinder mit offenen Armen, schaffen mit ihren Ideen und ihrer Kreativität Orte, an denen sich Kinder wohl und willkommen fühlen. Damit legen sie das Fundament für ein ganzes Leben und prägen die Kleinsten und ihre Familien auf entscheidende Weise. Der Bund unterstützt sie mit dem KiTa-Qualitätsgesetz auch in den kommenden zwei Jahren mit weiteren rund 4 Milliarden Euro."
Elke Büdenbender, Schirmherrin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS): "Die DKJS setzt sich für eine gerechte, demokratische und vielfältige Gesellschaft ein, die Kinder mitgestalten und die ihnen Perspektiven eröffnet. Wir möchten, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht, dass Kinder gehört und ihre Potenziale erkannt sowie gefördert werden, unabhängig von Herkunft, Fähigkeiten und wirtschaftlicher Situation. Das alles sehen wir in der herausragenden Arbeit der diesjährigen Finalistinnen und Finalisten. Und ich freue mich, dass wir in diesem Jahr wieder wahrhaftige Leuchttürme der frühen Bildung auszeichnen, die zeigen, wie erfolgreiche Praxis funktioniert. Ich gratuliere allen Preisträgerinnen und Preisträgern zu diesem Erfolg!"
Auszeichnungen in der Kategorie "Kita des Jahres"
Der erste Platz in der Kategorie "Kita des Jahres" und damit 25.000 Euro gingen an die Kita Regenbogenland aus Rötha in Sachsen. Besonders überzeugte die Jury, wie das Team den pädagogischen Alltag gestaltet - orientiert an den Bedürfnissen der Familien und den Interessen der Kinder. Wichtige Anliegen werden in der gesamten Gemeinschaft besprochen. Auf ein lautes Signal hin kommen dazu alle in "Kinderkrisenteams" zusammen. Außerdem unterstützen die Fachkräfte die Familien bei Anträgen oder der Organisation einer Schultüte. Bei Bedarf erhalten die Kinder Therapieangebote wie Logopädie oder Ergotherapie in den Räumen der Kita. Mehrmals besuchen die älteren Kinder die Grundschule und lernen dabei Lehrkräfte, Mitschülerinnen und Mitschüler und Umgebung kennen. Chancengerechtigkeit wird in der Kita großgeschrieben. Besonders beeindruckt hat die Jury auch die Umstellung auf die offene Arbeit, bei der das Team die Familien schrittweise mitnahm und den Eltern Hospitationen in der Kita anbot. Die Jury zeigte sich fasziniert von der Offenheit im Team, die eigene Arbeit zu reflektieren und gemeinsam neue Lösungen zu finden.
Die Kita am Sommerbad aus Greiz in Thüringen wurde mit dem zweiten Platz und damit 15.000 Euro in der Kategorie "Kita des Jahres" ausgezeichnet. Beachtlich fand die Jury, wie sensibel die Fachkräfte mit der Vielfalt der Kinder und Familien umgehen und individuelle sowie innovative Lösungen für kleine wie große Herausforderungen finden.
Den dritten Platz in der Kategorie "Kita des Jahres" und damit und 10.000 Euro konnte sich die Kita Regenbogen aus Ortrand in Brandenburg sichern. Hervorgehoben wurde von der Jury die Gestaltung eines offenen und inklusiven Kita-Alltags sowie die Förderung der Fachkräfte.
Auszeichnungen in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres"
In der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" belegte das Bündnis Dortmunder Nordstadt aus Nordrhein-Westfalen den ersten Platz. Das Bündnis erhielt ebenfalls 25.000 Euro Preisgeld. Besonders beeindruckt hat die Jury, wie das Bündnis in einem hoch belasteten Stadtteil junge Menschen für Bildungs- und Kulturangebote begeistert und sie niedrigschwellig daran teilhaben lässt. So sind die Kinder nicht nur Gestalterinnen und Gestalter ihrer eigenen Filme und nehmen beispielsweise die Soundtracks dafür selbst auf. Sie reisen zusammen mit ihren Familien auch zu Filmfestivals, um ihre Arbeit zu präsentieren. Hervorzuheben ist: Die Kinder können sich nicht nur mit ihren eigenen Ideen in die Filmprojekte einbringen. Sie entscheiden selbst, wie und wann sie dies tun. Zusätzlich leisten die Akteurinnen und Akteure einen wichtigen Beitrag zur Sprachbildung. Das Bündnis begegnet Kindern und ihren Familien stärkenorientiert und auf Augenhöhe, Kinder werden in ihren individuellen Potenzialen gefördert. Das alles ist nur möglich und erfolgreich, weil Kita-Teams und Kulturschaffende hier eng zusammenarbeiten und das Lernen im Prozess als Bereicherung erlebt und vorgelebt wird: Die Bündnisakteurinnen und -akteure hinterfragen etwa bewusst, welche Stereotype, Rassismen und Diskriminierungen das eigene Wirken beeinflussen und wie diese verändert werden können.
Das Bündnis für gesundes Aufwachsen von Kindern aus Dresden in Sachsen konnte die Jury mit seinem ganzheitlichen Blick auf die Familien vor Ort und der integrierten Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteuere im Stadtteil überzeugen und belegte den mit 15.000 Euro Preisgeld dotierten zweiten Platz in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres".
Das Netzwerk Familienzentren LaDaDi aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen wurde aufgrund der hervorragenden Einbindung von Eltern in verschiedene Formate und der Förderung einer kindorientierten Politik mit dem dritten Platz und 10.000 Euro Preisgeld in der Kategorie "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" ausgezeichnet.
Die Zusatzpreise
Den Zusatzpreis "Attraktivität der Arbeit", gefördert durch den Deutschen Gewerkschaftsbund im Wert von je 2000 Euro, erhielten die Kita Talstraße aus Fellbach in Baden-Württemberg und das Bündnis für gesundes Aufwachsen von Kindern aus Dresden in Sachsen.
Die Trophäe des ELTERN-Sonderpreises 2024 ging an die Kita am Sommerbad aus Greiz in Thüringen.
ElternChanceN
Familien profitieren von Elternbegleitung
Aktuelle Meldung
Seit 2022 fördert das Bundesfamilienministerium die kommunale Verankerung von Elternbegleitung. Eine Befragung von über 1.200 Eltern zeigt eine hohe Zufriedenheit mit den Angeboten der Elternbegleitung.
Elternbegleitung kommt bei Familien sehr gut an. Das zeigt eine neue Befragung von 1.243 Eltern. Sie belegt eine hohe Zufriedenheit von über 90 Prozent mit den Angeboten von Elternbegleiterinnen und -begleitern, die vom Bundesfamilienministerium gefördert werden. 95 Prozent der Befragten würden sie anderen Familien weiterempfehlen.
Die Studie "Eltern im Blickpunkt" des Kompetenzteams "Frühe Bildung in der Familie" an der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) zeigt, dass im ElternChanceN-Programm seit dem Start vor zwei Jahren rund 2000 Initiativen - vom Elterncafé bis zur Elternberatung rund um Bildungsübergänge - für Familien umgesetzt wurden.
Elternbegleitung ist eine wichtige Unterstützung im Alltag
Die familienfördernden Angebote sind eine große Unterstützung für Eltern. Sie erleichtern das Familienleben (89,8 Prozent) und helfen dabei, Kinder besser zu fördern (86,6 Prozent). Insbesondere Familien in besonderen Lebenslagen profitieren von Elternbegleitung. Ein Großteil der befragten Eltern nutzt die Angebote mindestens einmal die Woche. Bei vielen Eltern erfüllen die Angebote eine Stabilisierungs- und Orientierungsfunktion. Die pädagogisch und fachlich geschulten Elternbegleiterinnen und -begleiter fungieren als konstante und zuverlässige Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter im Alltag.
Regionalkonferenzen: Gemeinsam vernetzt - stark für Familien
Engagierte Fachkräfte aus dem ElternChanceN-Programm und dem bundesweiten "Netzwerk Elternbegleitung" waren im November zu drei Regionalkonferenzen eingeladen. Mittels Diskussionen, Keynotes durch kommunale Politikerinnen und Politiker und einem interaktiven Barcamp wurden Impulse für die kommunale Verankerung von Elternbegleitung gesetzt. Dabei wurde die Frage behandelt, wie Elternbegleitung als präventives Angebot für lokale Entscheidungsträger greifbarer gemacht werden kann. Auch die Vernetzung mit den 15.000 qualifizierten Elternbegleiterinnen und -begleitern, spielte eine wichtige Rolle. Weitere Themen waren die Erreichbarkeit von Grundschulen, um die Elternbegleitung verstärkt in das schulische Umfeld zu integrieren.
Das ESF Plus-Programm ElternChanceN
Seit 13 Jahren fördert das Bundesfamilienministerium Elternbegleitung. Elternbegleiterinnen und -begleiter sind vor Ort bei den Familien und bilden ein Bindeglied zwischen Einrichtungen wie KiTas, Jugendamt oder Familienbildung und den Eltern. Sie stehen Familien im Erziehungsalltag zur Seite und führen Angebote der Bildungsbegleitung durch. Durch offene und aufsuchende Angebote können Familien in besonderen Belastungssituationen passgenauer adressiert und vor Ort unterstützt werden. Mit dem ESF Plus-Programm "ElternChanceN" setzt das Bundesfamilienministerium seit Juni 2022 auf ein Standortprogramm, um Elternbegleitung vor Ort zu verankern. Bis 2028 sollen mit 45 Mio. Euro ESF- und Bundesmittel an 64 Standorten lokale Netzwerke der Elternbegleitung entstehen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Lisa Paus ehrt "Lokale Bündnisse für Familie"
Aktuelle Meldung
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat 31 "Lokale Bündnisse für Familie“ aus ganz Deutschland für ihren familienpolitischen Einsatz vor Ort ausgezeichnet.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat am 22. November in Berlin das Siegel "Ausgezeichnet in die Zukunft" an 31 "Lokale Bündnisse für Familie" verliehen. Die Initiativen setzen sich vor Ort für familienfreundliche Lebens- und Arbeitsbedingungen ein und stehen künftig in einem verbindlichen Austausch mit dem Bundesfamilienministerium. So werden sie in ihrer Arbeit vor Ort gestärkt, damit noch mehr Familien von den vielfältigen Angeboten profitieren können.
Lisa Paus: "Die heute ausgezeichneten Bündnisse stärken das seit zwei Jahrzehnten bestehende Bündnisnetzwerk, damit zukünftig noch mehr Familien von den Aktivitäten rund um die Vereinbarkeit profitieren können. Ob Ferienbetreuungsangebote, die Organisation von Vätertreffs oder die Auszeichnung familienfreundlicher Betriebe - all dies ist für Familien, aber auch für das Miteinander vor Ort ein unbezahlbarer Gewinn. Ich bin sehr dankbar für die Leidenschaft, mit der die Bündnisse Familien Tag für Tag in den Mittelpunkt stellen und für das verlässliche Netz, das sie in den Städten und Gemeinden spannen."
Lokale Bündnisse zukunftssicher aufstellen
Die Bundesinitiative "Lokale Bündnisse für Familie“ setzt sich seit 20 Jahren dafür ein, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort zu verbessern. Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit besonders engagierten Bündnissen im "Projekt Zukunft" neue Lösungen und Ansätze erarbeitet, um dem gesellschaftlichen Wandel zu begegnen. So sollen Familien auch in Zukunft bestmöglich unterstützt werden.
Die Initiative "Lokale Bündnisse für Familie"
Die Initiative wurde Anfang 2004 vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufen und wird seitdem gefördert. Ein "Lokales Bündnis für Familie" ist der Zusammenschluss verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Akteure mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort durch konkrete Projekte zu verbessern und sie so bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.
Rund 300 "Lokale Bündnisse für Familie" sind in der Initiative aktiv. Das Bundesfamilienministerium hat ein Servicebüro eingerichtet, das den Aufbau und die Weiterentwicklung der Lokalen Bündnisse bundesweit koordiniert und unterstützt.
Besuch des Theaterstücks #Motherfuckinghood
Lisa Paus: Wir müssen die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen stärken
Aktuelle Meldung
Lisa Paus hat die Aufführung von #Motherfuckinghood im Berliner Ensemble besucht. Anschließend diskutierte sie mit Regisseurin Jorinde Dröse und Soziologin Dr. Lena Eckert über die Herausforderungen des Mutterseins.
Auf Einladung des Gunda-Werner-Instituts und des Berliner Ensembles besuchte Bundesfamilienministerin Lisa Paus am 12. November eine Aufführung des Theaterstücks #Motherfuckinghood, das sich mit der Erfahrung des Mutterseins auseinandersetzt.
Im anschließenden Panel mit dem Titel "Mütter haben keine Lobby?" diskutierte Lisa Paus mit der Regisseurin Jorinde Dröse und Dr. Lena Eckert, Mitinitiatorin des Netzwerks "Roter Tisch", über Mutterschaft, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unbezahlte Sorgearbeit. Moderiert wurde das Gespräch von der Soziologin Prof. Jutta Allmendinger. Das Panel bildete den Abschluss des Begleitprogramms zum Thema "Reproduktive Gerechtigkeit", das das Gunda-Werner-Institut gemeinsam mit der Dramaturgin Karolin Trachte und der Regisseurin Jorinde Dröse zum Theaterstück entwickelt hat.
Lisa Paus: "Männer und Frauen haben die gleichen Rechte - aber viel zu oft noch nicht die gleichen Chancen. Deshalb haben wir uns zu dem Ziel bekannt, die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu stärken. Das ist vor allem dann relevant, wenn Frauen zu Müttern werden. Frauen sollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen können - gerade auch mit dem Start ins Familienleben. Dabei spielt eine faire Aufgabenteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit eine große Rolle. Wir wollen Paare dabei unterstützen, ihre Wünsche zu realisieren, sich die Zeit für Haushalt, Kinder und Beruf partnerschaftlich zu teilen."
Partnerschaftliche Vereinbarkeit unterstützen
Fast die Hälfte der Eltern wünscht sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit. Das Bundesfamilienministerium unterstützt dies mit Maßnahmen wie dem Elterngeld, dem Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots und der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Voraussetzung für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zwischen Eltern ist zudem eine familienfreundliche Arbeitswelt. Dafür setzt sich das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Gewerkschaften im Rahmen des Unternehmensprogramms "Erfolgsfaktor Familie" ein.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren und die Einführung des Elterngeldes haben einen gesellschaftlichen Wandel eingeleitet: Für viele Mütter ist es selbstverständlich geworden, ihre Berufstätigkeit nach der Familiengründung für einen kürzeren Zeitraum zu unterbrechen. Der Anteil der Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen und Elterngeld beziehen, hat mit 46,2 Prozent im Jahr 2024 einen neuen Höchstwert erreicht. Viele Väter, die wegen der Geburt eines Kindes beruflich pausieren, fühlen sich heute besser akzeptiert.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Lisa Paus nimmt neues Gutachten für eine familiengerechte Arbeitswelt entgegen
Aktuelle Meldung
Ein aktuelles Gutachten weist auf die Herausforderungen von Eltern und pflegenden Beschäftigten hin. Lisa Paus betonte bei der Übergabe, die zentrale Rolle familiengerechter Arbeitsbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Lisa Paus: "Familiengerechte Arbeitsbedingungen sind entscheidend, damit Mütter, Väter und pflegende Beschäftigte Familie und Beruf gut vereinbaren können. Eine familiengerechte Arbeitswelt trägt dazu bei, dass vor allem Frauen mit Familienverantwortung (mehr) arbeiten können. Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen hat daher einen Blick auf das Arbeitsrecht aus Familiensicht geworfen und mögliche Hürden in der Arbeitswelt für Eltern adressiert.
Der Beirat stellt zukunftsgerichtete Überlegungen für eine familiengerechte Arbeitswelt an. Sie können als Anregungen dienen, stets im Dialog mit Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Ich möchte auch dazu ermutigen, dass wir uns in der Politik mit den aufgeworfenen Fragen und Anregungen befassen und alle Beteiligten an einen Tisch bringen. Dem Beirat danke ich sehr für seine Arbeit."
Ein großer Teil der Beschäftigten in Deutschland übernimmt Verantwortung für ein Familienmitglied. Durch geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit ließen sich laut Gutachten nicht nur das Wohlbefinden von Eltern sowie Pflegenden und Gepflegten erhöhen. Sie ermöglichen auch die gleichberechtigte Teilhabe an Erwerbsarbeit und reduzieren den Arbeits- und Fachkräftemangel.
Teilhabe von Eltern und pflegenden Beschäftigten stärken
Laut dem Gutachten fehle es den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern derzeit an Orientierung und den Beschäftigten an Erwartungssicherheit. Daher sei es erforderlich, das Leitbild einer familiengerechten Arbeitswelt rechtlich zu verankern. Der Wissenschaftliche Beirat schlägt vor, das bestehende Arbeitsrechts durch zusätzliche Regelungen zu ergänzen, um die Teilhabe von Eltern und pflegenden Beschäftigten am Arbeitsleben zu stärken. So könne unter anderem die Flexibilität bei der Wahl der Arbeitszeiten und des Arbeitsorts erhöht werden.
Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen
Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen berät das Bundesfamilienministerium unabhängig und ehrenamtlich in allen Fragen der Familienforschung und Familienpolitik. Ihm gehören derzeit 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an. Vorsitzende des Beirats ist Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, Professorin für Öffentliches Recht an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.