Gesetzentwurf Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

Vergütung für Studierende des Pflegestudiums

Mit dem Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz) soll das Pflegestudium als duales Studium ausgestaltet und die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung durch die Integration in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung geregelt werden. Für die Studierenden soll eine angemessene Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer des Studiums eingeführt werden. Mit Übergangsvorschriften soll sichergestellt werden, dass eine hochschulische Pflegeausbildung, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen begonnen wurde, ohne die Notwendigkeit einer umfassenden Neuorganisation zu Ende geführt werden kann. Diese Studierenden sollen für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten können.

Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinfachen

Durch den Gesetzesentwurf sollen zudem die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht werden. Dazu soll insbesondere eine bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Formerfordernisse der insoweit vorzulegenden Unterlagen sowie der Etablierung der Möglichkeit eines Verzichts auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs beitragen.

Digitale Unterrichtsformate

Daneben sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung an aktuelle Entwicklungen angepasst werden, zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung. Unter anderem sollen digitale Kompetenzen als Teil des Ausbildungsziels ausdrücklich aufgenommen und in den Kompetenzkatalogen der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung erweitert werden. Zudem sollen digitale Unterrichtsformate in der Ausbildung und im Studium in der Pflege ermöglicht werden.