Frühkindliche Bildung Thüringen und Baden-Württemberg unterzeichnen Vertrag

Lisa Paus unterzeichnet mit Helmut Holter die Vereinbarung
Lisa Paus und Helmut Holter unterzeichnen die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes in Thüringen© Photothek/Leon Kuegeler

Am 9. Juni haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Helmut Holter, Minister für Bildung, Jugend und Sport in Thüringen, die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet. Derzeit verhandelt der Bund mit jedem Bundesland über Maßnahmen in den Jahren 2023 und 2024 - mit dem Ziel, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die Teilhabe zu verbessern.

Lisa Paus erklärte bei einem Besuch in einer Kindertageseinrichtung in Thüringen anlässlich der Vertrags-Unterzeichnung: "Investitionen in die frühkindliche Bildung sind Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft. Wenn wir über die Weiterentwicklung der Qualität frühkindlicher Bildung sprechen, muss gerade in Zeiten des Fachkräftemangels auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Kindertagesbetreuung in den Blick genommen werden. Deshalb setzt der Bund sein finanzielles Engagement fort und unterstützt die Länder mit dem KiTa-Qualitätsgesetz. Wir stellen den Ländern bis Ende 2024 rund vier Milliarden Euro bereit. Denn es ist an Bund, Ländern und Kommunen, gemeinsam die Voraussetzungen für ein gutes Aufwachsen unserer Kinder zu schaffen."

Thüringen ist das dritte Bundesland nach Bremen und Baden-Württemberg, mit dem der Vertrag zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet wurde.

Zuvor hatte Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, am 9. Juni stellvertretend eine Vereinbarung mit Volker Schebesta, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg, unterzeichnet.

Ekin Deligöz und Volker Schebesta mit der Vereinbarung  
Ekin Deligöz und Volker Schebesta mit der Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes© Phtotothek/Leon Kuegeler


Ekin Deligöz: "Das KiTa-Qualitätsgesetz ist eine echte Investition in die Zukunft. Dabei arbeiten Bund und Länder Hand in Hand für eine gute frühkindliche Bildung für alle. Der Bund stellt den Ländern bis 2024 rund vier Milliarden Euro bereit. Diese Investitionen in die frühkindliche Bildung sind heute so wichtig wie nie zuvor. Vielerorts kämpfen Kitas mit Personalengpässen und müssen zuweilen sogar das Betreuungsangebot einschränken. Klugerweise investiert das Land Baden-Württemberg die Bundesgelder auch in Maßnahmen der Fachkräftegewinnung. Ich danke dem Land, denn mit dem heute unterzeichneten Vertrag verpflichtet sich das Bundesland, sämtliche Mittel in die Verbesserung der Qualität zu investieren. Davon können alle KiTa-Kinder profitieren!"

Volker Schebesta: "Wir wissen alle - auf den Anfang kommt es an! Und hierfür braucht es die vereinten Kräfte aller Ebenen. Wir investieren deshalb mit dem KiTa-Qualitätsgesetz in Baden-Württemberg in die Leitungszeit, um die pädagogische Arbeit zu stärken, unterstützen die Träger der Einrichtungen in ihren Bemühungen um die Anwerbung von Fachkräften und verstärken unsere Bemühungen um eine hochwertige Sprachförderung schon bei den Kleinsten."  

Frühkindliche Bildung und Betreuung verbessern

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz setzt der Bund sein finanzielles Engagement fort, um die frühkindliche Bildung und Betreuung zu verbessern. Die Länder werden in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt rund vier Milliarden Euro unterstützt.

Der Bund stellt einen Instrumentenkasten mit Qualitätsmaßnahmen zur Verfügung, aus dem die Länder anhand ihrer jeweiligen Bedarfe und der individuellen Situation der Kindertagesbetreuung im Land auswählen können. Entsprechend ergeben sich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen. Dabei gibt das KiTa-Qualitätsgesetz vor, dass die mit Bundesmitteln umgesetzten Maßnahmen überwiegend in die Qualitätsentwicklung fließen. Jeweils über 50 Prozent der Mittel sollen in eines oder mehrere von sieben vorrangigen Handlungsfeldern investiert werden. Die Maßnahmen werden in individuellen Verträgen zwischen Bund und Ländern festgehalten.

Die sieben vorrangigen Handlungsfelder

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
  • Starke Leitung
  • Sprachliche Bildung
  • Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
  • Stärkung der Kindertagespflege