Gute Kinderbetreuung Lisa Paus unterzeichnet Vereinbarung zum KiTa-Qualitätsgesetz mit Bremen

Lisa Paus und Sascha Karolin Aulepp mit der unterzeichneten Vereinbarung
Lisa Paus und Bremens Kinder- und Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp mit der unterzeichneten Vereinbarung© Photothek/Leon Kuegeler

Am 5. Mai haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bremens Kinder- und Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp die Vereinbarung zur Umsetzung des Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) unterzeichnet. Derzeit verhandelt der Bund mit jedem Bundesland darüber, welche Maßnahmen das Land umsetzen will, um das KiTa-Qualitätsgesetz in 2023 und 2024 umzusetzen und wie es die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel einsetzen wird.

Bremen ist das erste Bundesland, mit dem der Vertrag zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet wurde. Das Gesetz gibt vor, dass die Maßnahmen überwiegend in denjenigen Handlungsfeldern ergriffen werden sollen, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Die Länder wählen ihre Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung anhand ihrer jeweiligen Bedarfe und der individuellen Situation der Kindertagesbetreuung im Land aus. Hieraus ergeben sich entsprechend unterschiedliche Schwerpunktsetzungen in den Ländern.

Lisa Paus erklärte anlässlich der Unterzeichnung: "Investitionen in frühkindliche Bildung zahlen sich doppelt und dreifach aus und sind heute so wichtig wie nie zuvor. Vielerorts kämpfen Kitas mit Personalengpässen und müssen teilweise sogar das Betreuungsangebot einschränken. Umso wichtiger ist, dass wir gerade jetzt gezielt Betreuung und Bildung in Kitas und Kindertagespflege stärken. Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und Fachkräfte zu gewinnen, setzt der Bund sein finanzielles Engagement fort und unterstützt die Länder mit dem KiTa-Qualitätsgesetz bis Ende 2024 mit rund vier Milliarden Euro. Denn Investitionen in unsere Kinder sind Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft."

Das KiTa-Qualitätsgesetz

Das KiTa-Qualitätsgesetz ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, gleichwertige Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern im gesamten Bundesgebiet herzustellen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Dafür investiert der Bund in 2023 und 2024 insgesamt rund vier Milliarden Euro.

Weil jedes Bundesland eine andere Kitalandschaft hat, stellt der Bund den Ländern einen Instrumentenkasten mit verschiedenen Qualitätsmaßnahmen zur Verfügung, aus dem sie auswählen können. Die Länder müssen jeweils über 50 Prozent der Mittel in eines oder mehrere von sieben vorrangigen Handlungsfeldern investieren:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
  • Starke Leitung
  • Sprachliche Bildung
  • Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Die ausgewählten Maßnahmen werden in individuellen Verträgen zwischen Bund und Ländern festgehalten. Damit soll sichergestellt werden, dass landesspezifische Bedarfe berücksichtigt werden und die finanzielle Unterstützung dort ankommt, wo sie benötigt wird.