Schutz vor sexualisierter Gewalt Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis sowie aus Mitgliedern des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Er arbeitet auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene daran, dass durch Prävention, Intervention und Hilfen die Fallzahlen in dem Bereich deutlich sinken und verstärkt zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geforscht wird.

Tätig ist der Nationale Rat in fünf Arbeitsgruppen, in denen er konkrete Umsetzungsschritte entwickelt, die zu einer spürbaren Verbesserung des Kinderschutzes beitragen.

Die fünf Arbeitsgruppen des Nationalen Rates:

1. Schutz

Schutzkonzepte stellen ein Qualitätsmerkmal von Einrichtungen und Organisationen dar und tragen zur weiteren gesellschaftlichen Enttabuisierung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei. Die Mitglieder des Nationalen Rates wirken entschieden darauf hin, die zentralen Gelingensbedingungen für Schutzkonzepte zu verbessern und eine hohe Qualität in ihrer alltäglichen Umsetzung zu ermöglichen.

2. Hilfen

Ein funktionierendes Hilfesystem ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Betroffene schnell, adäquat und niedrigschwellig Unterstützung erhalten. Schwerpunkte der ersten Arbeitsphase des Nationalen Rates waren die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Schutz- und Hilfeplanung, gewaltspezifische Hilfeangebote im Gesundheits- und im Jugendhilfebereich sowie die Umsetzung des Sozialen Entschädigungsrechts.

3. Kindgerechte Justiz

Der Nationale Rat hat sich zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für betroffenensensible und kindgerechte Verfahren weiter zu verbessern: So soll die Qualität der Anhörung und der Vernehmung von Kindern und Jugendlichen befördert werden. Zudem werden Maßnahmen für eine gezielte Qualifizierung der am Verfahren beteiligten Fachkräfte auf den Weg gebracht. Der Zugang zum Recht soll für Kinder und Jugendliche erleichtert und die übergeordnete interdisziplinäre Zusammenarbeit für strafrechtliche und familiengerichtliche Verfahren gestärkt und institutionalisiert werden.

4. Schutz vor Ausbeutung und internationaler Kooperation

Sexuelle Gewalt und Ausbeutung findet vielfach auch organisiert und mittels digitaler Medien statt. Die Mitglieder des Nationalen Rates setzen sich dafür ein, die Identifizierung von minderjährigen Betroffenen des Menschenhandels strukturell zu befördern, spezifische Hilfen wie bedarfsgerechte Unterbringungsangebote zu verbessern und die koordinierte und kooperative Zusammenarbeit der Fachkräfte zu stärken. Kinder und Jugendliche sollen im digitalen Raum besser vor sexueller Ausbeutung geschützt werden. Zum Gewaltkontext organisierte und rituelle Gewalt werden Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung vorangebracht.

5. Forschung und Wissenschaft

Eine verbesserte Datengrundlage zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist unerlässlich, um evidenzbasierte und nachhaltige politische Entscheidungen zu treffen. Der Nationale Rat erarbeitet gemeinsame Leitlinien für eine Strategie zur Erhebung von Häufigkeitsdaten zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Außerdem spricht er sich für ein bundeszentrales Kompetenzzentrum aus.

Starke Schutzstrukturen schaffen

Im Dezember 2018 beschloss die Bundesregierung ein Konzept, um Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend dauerhaft zu stärken. Damit wurde das Amt des UBSKM dauerhaft eingerichtet, der Betroffenenrat verstetigt und die Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission verlängert.

Im Dezember 2019 wurde der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen unter dem gemeinsamen Vorsitz der Bundesfamilienministerin und des UBSKM ins Leben gerufen.