Internationale Gleichstellungspolitik Gleichstellung im Rahmen der Vereinten Nationen

Gleichstellungsfragen und Frauenrechte werden in den Vereinten Nationen (VN) in zahlreichen Kommissionen, Programmen, Fonds, Sonderorganisationen und Menschenrechtsausschüssen behandelt. Deutschland setzt sich in den Gremien für die durchgehende Beachtung der Belange von Frauen, für Geschlechtergerechtigkeit und den Schutz von Frauenrechten ein.

Frauenrechtskonvention (CEDAW)

Die Frauenrechtskonvention, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, kurz CEDAW), gilt heute als weltweit grundlegendes Rechtsinstrument im Bereich der Menschenrechte von Frauen und zählt 189 Mitgliedstaaten. Es wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat 1981 in Kraft. Damit wurde erstmals ein umfassendes internationales Menschenrechtsinstrument geschaffen, das die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen verbietet und die Staaten zu proaktiven Maßnahmen verpflichtet, um die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern herzustellen.

Dies gilt für alle gesellschaftlichen Bereiche wie Politik, Bildung, Familie, Arbeit, Wirtschaft, Soziales, Kultur und Gesetzgebung. Deutschland hat die Frauenrechtskonvention 1985 ratifiziert und innerstaatlich durch ein entsprechendes Vertragsgesetz in Kraft gesetzt. Über die Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler Ebene haben die Mitgliedstaaten regelmäßig dem Frauenrechtsausschuss in periodischen Staatenberichten und in Anhörungen Auskunft zu geben. Der Umsetzungsprozess wird in Deutschland zudem von einem kontinuierlichen Dialog zwischen Regierung und Zivilgesellschaft flankiert.

UN Women

UN Women ist die Einheit der Vereinten Nationen für Geschlechtergerechtigkeit. Sie wurde im Juli 2010 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen durch eine Resolution geschaffen und hat den Status eines Unterorgans der Generalversammlung (GV). Die Schaffung von UN Women war ein wichtiger Reformschritt und hat das Thema Geschlechtergleichstellung in den VN aufgewertet.

Seit Juli 2013 ist die ehemalige Vize-Präsidentin von Südafrika, Phumzile Mlambo-Ngcuka, Exekutivdirektorin der Organisation. Der dritte Strategische Plan von UN Women für den Zeitraum 2018 bis 2021 legt den Fokus der Arbeit von UN Women auf:

  • die Stärkung und Umsetzung globaler Normen, Politiken und Standards zur Gleichberechtigung der Geschlechter und Frauenförderung,
  • die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe, Mitgestaltung und Partizipation von Frauen,
  • die Förderung von Einkommenssicherheit, anständiger Arbeit und wirtschaftlicher Unabhängigkeit von Frauen,
  • ein Leben frei von Gewalt für alle Frauen und Mädchen,
  • die Ermöglichung der Teilhabe von Frauen und Mädchen an Konfliktbeilegung und der gleichberechtigten Verteilung von Hilfen aus Krisen- und humanitären Interventionen.

UN Women verfügt unter anderem über 12 nationale Komitees auf Länder-Ebene, die ihre Arbeit unterstützen. Durch eine Anerkennungs-Vereinbarung sind die Komitees an UN Women in New York angebunden und verfügen damit offiziell über das Mandat und die Verpflichtung, die Arbeit von UN Women zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauenrechten öffentlich zu machen. In Deutschland liegt dieses Mandat bei UN Women Nationales Komitee Deutschland e.V.

VN-Frauenrechtskommission

Die Frauenrechtskommission (FRK) ist das zentrale Organ der Vereinten Nationen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie wurde als funktionale Kommission des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (Economic and Social Council - ECOSOC) bereits 1946 eingerichtet.

In ihrer Arbeit für die Förderung der Frauenrechte setzt die FRK Maßstäbe bei der Formulierung internationaler Übereinkommen mit dem Ziel, diskriminierende Gesetzgebungen zu verändern, eine globale Wahrnehmung für Frauenbelange zu schaffen und die kontinuierliche Kodifizierung von Frauenrechten zu unterstützen. Das Mandat der Frauenrechtskommission hat sich im Zeitverlauf erweitert. In ihrem Rahmen wird unter anderem auch die Umsetzung der Aktionsplattform von Peking geprüft – ein umfassendes Programm zur Gleichstellung von Frauen und Männern, das während der vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen 1995 in Peking verabschiedet wurde.

Neben dem ECOSOC und der Generalversammlung ist die FRK auch für die normative Steuerung von UN Women verantwortlich. Sie hat 45 Mitglieder, die nach regionalen Gesichtspunkten durch den ECOSOC für eine Periode von vier Jahren gewählt werden. Deutschland war von 1997 bis 2017 ununterbrochen Mitglied der Frauenrechtskommission und ist seit April 2019 wieder Mitglied.

VN-Sicherheitsratsresolution 1325 "Frauen, Frieden, Sicherheit"

Mit der im Oktober 2000 verabschiedeten Resolution 1325 hob der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Bedeutung der Rolle von Frauen in der Friedenssicherung und Konfliktprävention hervor. Die Resolution legt politische Richtlinien für eine geschlechtersensible Friedens- und Sicherheitspolitik fest und ist mit ihrer Agenda "Frauen, Frieden, Sicherheit" geprägt von der Erkenntnis, dass Kriege und andere bewaffnete Konflikte Frauen und Männer unterschiedlich und die Folgen dieser gewaltsamen Auseinandersetzungen Frauen häufig in besonderer Weise betreffen.

Vor diesem Hintergrund fordert die Resolution 1325 den Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie die Mitgliedsstaaten dazu auf, das zur Friedenssicherung und Konfliktbeilegung eingesetzte militärische Personal und die Sicherheitskräfte für diese Fragen zu sensibilisieren, diejenigen zu verfolgen, die Kriegsverbrechen an Frauen begehen, Frauen und Mädchen in Kriegsgebieten besonders zu schützen und mehr Frauen bei friedensschaffenden Missionen, bei Friedensverhandlungen und am Wiederaufbau zu beteiligen.

Im Februar 2021 hat die Bundesregierung den dritten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit für den Zeitraum 2020 bis 2024 (NAP III) beschlossen.  Die Hauptbereiche der Agenda sollen vorangetrieben werden: Krisenprävention, die Teilhabe von Frauen an Friedensprozessen, der Schutz vor sexualisierter Gewalt und die Unterstützung Überlebender sowie die Stärkung der Teilhabe von Frauen bei humanitärer Hilfe, Krisenbewältigung und Wiederaufbau. Ebenso soll die Agenda bekannter gemacht werden, international und in Deutschland. Zudem werden auch eigene Strukturen in den Blick genommen, um Frauen, Frieden und Sicherheit noch besser in der Arbeit der Bundesregierung zu verstetigen.

Zudem hat die Bundesregierung auch den Bericht über die Umsetzung des vorherigen Aktionsplans für Frauen, Frieden, Sicherheit (NAP II) beschlossen. Der Bericht beschreibt die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung, die im Berichtszeitraum 2017 bis 2020 im multilateralen und bilateralen, aber auch im nationalen Rahmen zur Umsetzung der Agenda "Frauen, Frieden und Sicherheit" beigetragen haben. Er stellt zentrale Entwicklungen der deutschen Friedens- und Sicherheitspolitik, Entwicklungspolitik und humanitären Hilfe in diesem Bereich dar. Er thematisiert auch aktuelle Herausforderungen, wie international rückschrittliche Tendenzen bei Frauenrechten und die drastischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die soziale und wirtschaftliche Lage von Frauen in Krisenregionen.

VN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen

Das Mandat einer VN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, über deren Ursachen und deren Folgen wurde 1994 geschaffen. Der Auftrag der Sonderberichterstatterin umfasst das Sammeln und Auswerten von Daten sowie die Erarbeitung von Maßnahmen zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen. Seit 2015 wird dieses Amt von der Kroatin Dubravka Šimonović wahrgenommen.

VN-Behindertenrechtskonvention

Die besondere Lebenssituation von Frauen mit Behinderung berücksichtigt das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, das am 30. März 2007 von der Bundesregierung gemeinsam mit vielen anderen Regierungen der weltweiten Staatengemeinschaft unterzeichnet wurde. Am 26. März 2009 trat die VN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Sie dient dem Schutz der Menschenrechte und schafft kein Sonderrecht für behinderte Menschen, sondern ergänzt die allgemeinen Menschenrechte um die Perspektive von Menschen mit Behinderung.