Kombinierter siebter und achter Bericht zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

Cover des "Kombinierten siebten und achten CEDAW Berichts zur Beseitigung von Diskriminierung der Frau"

Alle vier Jahre erstellt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Staatenbericht zur Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland. Der so genannte CEDAW-Staatenbericht gibt einen Überblick über die Umsetzung des "Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" ("Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women" - CEDAW) in der nationalen Gleichstellungspolitik. CEDAW wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist ein wesentlicher Schritt zur Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte.

Der kombinierte siebte und achte Staatenbericht der Bundesregierung wurde im Juni 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet. Er zeigt ein umfassendes Bild der Gleichstellungspolitik in den Zuständigkeitsbereichen der Bundesministerien und Bundesländer über einen Zeitraum von sieben Jahren (2007 - Ende 2014). Er erläutert, welche Maßnahmen Deutschland in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung der Frau getroffen hat. Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt mit dem Bericht ihre Verpflichtung aus Artikel 18 des Frauenrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN), regelmäßig über die Umsetzung von Gleichstellung zu berichten.