Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre können Maßnahmen bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den weiteren flächendeckenden Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter wirkungsvoll abzusichern. Damit werden die Bitten aus Ländern und Kommunen aufgegriffen, mehr Planungssicherheit für den weiteren flächendeckenden Ausbau ganztägiger Grundschulbetreuung zu schaffen.
Ausbau der Ganztagsbetreuungsplätze
Ziel des Investitionsprogramms ist es, gemeinsam mit den Ländern die Grundlagen für den stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Die nun vorgesehene Verlängerung ermöglicht es, begonnene und geplante Maßnahmen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu realisieren. Dabei bleibt das Ziel klar: mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 19. Mai 2025 vom Kabinett beschlossen und dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Die Koalitionsfraktionen haben parallel zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung einen inhaltsgleichen Entwurf eingebracht. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen unmittelbar das parlamentarische Verfahren des Deutschen Bundestages starten konnte (1. Lesung am 22. Mai 2025), während die Länder Gelegenheit hatten, sich parallel dazu mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu befassen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2025 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Am 26. Juni 2025 wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 11. Juli 2025 zugestimmt.