Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung

Die neue Pflegefachassistenzausbildung

Der Referentenentwurf sieht die Einführung einer generalistischen Pflegefachassistenzausbildung vor, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson" berechtigt. Im Kern sieht die neue Ausbildung Folgendes vor:

  • Die Dauer der Ausbildung beträgt 18 Monate (in Teilzeit bis zu 36 Monate), es soll gleichzeitig umfassende Verkürzungsmöglichkeiten insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung geben (zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger).
  • Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.
  • Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich.
  • Es besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhielten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.
  • Die Finanzierung erfolgt nach dem gleichen Verfahren wie bei der Ausbildung zur Pflegefachperson gemäß Pflegeberufegesetz.

Attraktive Ausbildungsbedingungen

Mit der neuen Ausbildung soll die Attraktivität des Berufs gesteigert werden, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Die Auszubildenden erhalten während der gesamten Ausbildungsdauer eine angemessene Ausbildungsvergütung. Für die Absolventinnen und Absolventen besteht die Möglichkeit, deutschlandweit in allen Versorgungsbereichen in der Pflege zu arbeiten. So entsteht ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege - von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor-Niveau.

Effizientere Aufgabenverteilung in der Pflege

Zur Sicherstellung der Qualität der pflegerischen Versorgung ist es notwendig, dass die Verteilung von pflegerischen Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzpersonen weiterentwickelt wird. Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Damit werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet; die Effizienz der pflegerischen Versorgung kann verbessert und Wegezeiten können reduziert werden.

Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens 

Der vorliegende Referentenentwurf knüpft an den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung der 20. Legislaturperiode an, der aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden konnte. Er wurde jetzt umfassend aktualisiert. Insbesondere wurden Hinweise der Länder aus der Stellungnahme des Bundesrates berücksichtigt. Das betrifft zum Beispiel den Ausbildungszugang auch mit abgeschlossener Berufsausbildung, die Anrechnungsregelungen sowie Übergangsvorschriften unter anderem für Anerkennungsverfahren und die Ermöglichung der Förderung im Wege der Assistierten Ausbildung und der Einstiegsqualifikation. 

In Vorbereitung einer bundesgesetzlichen Regelung haben das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Frage einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes vergeben. In einer Bund-Länder Expertinnen- und Expertengruppe wurden fachliche Empfehlungen zur Frage der inhaltlichen Ausrichtung und Struktur der neuen Pflegeassistenzausbildung erarbeitet. Die 18-monatige Ausbildung zur "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson" folgt diesen Empfehlungen.