Mit diesem Flyer der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie einen kurzen Überblick über den Kinderzuschlag. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.familienkasse.de bzw. www.kinderzuschlag.de.
Aufgrund der Corona-Pandemie erleben aktuell viele Familien Einkommenseinbußen. Um sie zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Kinderzuschlag an diese besondere Lage angepasst: Für den Zeitraum von April bis Semptember gilt der Notfall-Kinderzuschlag.
Während der Corona-Zeit passt das Bundesfamilienministerium den Kinderzuschlag (KiZ) an: Von April bis September 2020 gilt der Notfall-KiZ. "Wenn Familien bisher genug Geld hatten, aber durch die Corona-Krise jetzt weniger verdienen, können sie auch den Kinderzuschlag bekommen", betont Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.
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Schulranzen, Taschenrechner, Sportsachen: Der Schulalltag kostet oft viel Geld. Eltern und Alleinerziehende haben Anspruch auf 150 Euro Unterstützung pro Schuljahr, wenn sie den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Haushalts für 2021 beschlossen. Danach sollen dem Bundesfamilienministerium Ausgabemittel in Höhe von rund 12,24 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Noch nie gab es einen Regierungs-entwurf mit einem so hohen Etat. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Auch in Zeiten von Corona können sich die Menschen von Jung bis Alt darauf verlassen, dass sie weiter gut unterstützt werden. Noch nie hatte der Regierungs-entwurf für das BMFSFJ einen ...
Als Reaktion auf die Corona-Pandemie hat das Bundesfamilienministerium den Kinderzuschlag angepasst. Dass die Anpassungen wirken, zeigt die Zahl der erreichten Kinder: Sie ist auf rund 490.000 gestiegen.
Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht: Er steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind. Nach dem gestern vom Bundestag beschlossenen „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht. Das Kindergeld wird danach 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro ab dem vierten Kind betragen. Damit steht auch die Höhe des Kinderzuschlags ...