Vertragsverhandlungen abgeschlossen Vier Milliarden Euro fließen in die frühkindliche Bildung

Lisa Paus am Rednerpult
Lisa Paus bei einer Pressekonferenz zum KiTa-Qualitätsgesetz© Photothek/Janine Schmitz

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat in dieser Woche den Vertrag zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet und damit den letzten der 16 Bund-Länder-Verträge abgeschlossen.

In den Verträgen legen die Länder jeweils fest, welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sie in den nächsten zwei Jahren mit den rund vier Milliarden Euro umsetzen werden, die der Bund mit dem KiTa-Qualitätsgesetz zur Verfügung stellt. 

Die Länder müssen diese Mittel überwiegend in die Handlungsfelder investieren, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehören beispielsweise die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Fachkräftegewinnung oder die Stärkung der Kita-Leitungen.

Lisa Paus: "Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz stellt der Bund den Ländern rund vier Milliarden Euro für Investitionen in die frühkindliche Bildung zur Verfügung und verknüpft dies mit einer klaren Erwartung: Die Bundesmittel sollen vor allem dafür eingesetzt werden, die Qualität der Kindertagesbetreuung in bestimmten, zentralen Handlungsfeldern zu stärken. Die Länder setzen diese Vorgabe mit ihren Planungen um und wollen die Bundesmittel insbesondere zur Verbesserung der Personalsituation, zur Stärkung der Kita-Leitungen und zur Förderung der sprachlichen Bildung einsetzen. Mit dem letzten Vertragsabschluss haben wir jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Geld an die Länder fließen und die Umsetzung beginnen kann."

Schwerpunkte in den vorrangigen Handlungsfeldern setzen

Über drei Viertel der Mittel sollen in die Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung fließen. Den Schwerpunkt bilden dabei Maßnahmen für einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssels und zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte. Einige Länder entwickeln im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und Teilhabegesetzes die seit 2019 begonnenen Maßnahmen weiter, andere nutzen die Bundesmittel auch, um in 2023 und 2024 neue Maßnahmen zu starten oder andere Schwerpunkte zu setzen. 

Die sieben vorrangigen Handlungsfelder

Nach den Planungen der Länder verteilen sich die Mittel so auf die Handlungsfelder:

  • Bedarfsgerechtes Angebot (rund 179 Millionen Euro),
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel (rund 984 Millionen Euro),
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften (rund 933 Millionen Euro),
  • Starke Leitung (rund 530 Millionen Euro),
  • Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung (rund neun Millionen Euro),
  • Sprachliche Bildung (rund 312 Millionen Euro)
  • Stärkung der Kindertagespflege (rund 148 Millionen Euro) 

Länder führen Sprach-Kitas mit Bundesmitteln fort

Mit Ablauf des 30. Juni hat der Bund die Strukturen des erfolgreichen Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" in die Verantwortung der Länder übergeben. Alle Länder haben die Voraussetzungen geschaffen, die Sprach-Kitas in ihren Landesstrukturen fortzusetzen - sei es mit Landesmitteln oder mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes.

Elf Länder nutzen Mittel des KiTa-Qualitätsgesetzes, um die sprachliche Bildung nach Auslaufen des Bundesprogramms innerhalb der jeweiligen Länderstrukturen weiterzuführen. Dabei erhalten die meisten Länder die wesentlichen Strukturen des Programms (Funktionsstellen und Fachberatungen) aufrecht. Andere Länder haben entschieden, die Sprach-Kitas mit eigenen Landesprogrammen zu verbinden oder Teilstrukturen in ihren Landes-Kita-Gesetzen zu verankern.  

Bedingungen für die Mittelfreigabe erfüllt

Mit dem Abschluss des letzten Bund-Länder-Vertrages sind die Bedingung für den Beginn der Finanzierung erfüllt. Die Länder erhalten die zusätzlichen Mittel in den Jahren 2023 und 2024 über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. Das Bundesfamilienministerium informiert das Bundesfinanzministerium über den Bedingungseintritt, das Bundesfinanzministerium verkündet die entsprechende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) im Bundesgesetzblatt.