Die Koordinierungsstelle wird seit November 2016 für drei Jahre vom Bundesseniorenministerium gefördert. Sie hat den Auftrag, die Partner der "Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen" in der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu begleiten. Ziele der 2010 veröffentlichten Charta sind die bessere Betreuung der betroffenen Menschen und die Förderung der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit Tod und Trauer.
Das Begleitgremium setzt sich zusammen aus den Institutionen, die bisher den Runden Tisch zur Charta gebildet hatten. Das Gremium wird auf Arbeitsebene die Aufgaben und Prozesse der Koordinierungsstelle unterstützen. Bei der ersten Gremiumssitzung mit rund 50 Teilnehmenden wurden erste Vorhaben und Meilensteine vorgestellt und diskutiert.
Gesellschaft des langen Lebens
In einer Gesellschaft des langen Lebens stellt das Ziel, allen Menschen ein Lebensende in Selbstbestimmung und Würde zu ermöglichen, große Herausforderungen an viele Akteure. Alle schwerstkranken und sterbenden Menschen sollten die Möglichkeit haben, in dem von ihnen gewünschten Lebensumfeld möglichst bedarfsgerecht versorgt zu werden. Um dies zu erreichen, bedarf es einer gezielten Weiterentwicklung und Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung - vor allem für ältere Menschen. Die im Charta-Prozess entwickelten konkreten Handlungsempfehlungen stellen Selbstverpflichtungen der beteiligten Partner dar. Die Koordinierungsstelle initiiert und begleitet die Umsetzung.
Ein erster Fortschrittsbericht zum Stand der Umsetzungsmaßnahmen soll Ende 2017 vorliegen.