Prostitution: Mehr Schutz für Frauen

Manuela Schwesig, Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel
Manuela Schwesig© Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig hat sich am 4. Februar über die Einigung zu einer Reform des Prostitutionsgesetzes zufrieden gezeigt: "Ich freue mich, dass die Regierungsparteien meine Pläne zur Regulierung der legalen Prostitution unterstützen. Es wird erstmalig klare Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben, die dem Schutz der Frauen dienen."

Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten

Für Prostitutionsstätten wird es künftig eine Erlaubnispflicht geben, einschließlich einer Zuverlässigkeitsprüfung für die Betreiberinnen und Betreiber. Mindesterfordernisse zum Schutz der dort Tätigen, wie beispielsweise die Einhaltung von räumlichen und hygienischen Vorgaben, sind weitere wichtige Neuerungen. Prostituierte sollen außerdem medizinische und soziale Beratungsangebote erhalten.

Die wesentlichen Elemente für das Prostituiertenschutzgesetz waren im Vorfeld mit Verbänden, Fachberatungsstellen, Polizei und Bundeskriminalamt, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Gewerbeämtern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Prostituierten diskutiert worden.

"Die Neuerungen dienen dem Schutz aller Frauen. Es ist wichtig, dass wir nun endlich den Gesetzentwurf zum neuen Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg bringen können", betonte Manuela Schwesig.

Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution

Um Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen, sollen die Betroffenen auch durch weitere Maßnahmen in ihren Rechten gestärkt werden, zum Beispiel durch ein verbessertes Aufenthaltsrecht.