Reform des Prostitutionsgesetzes geplant

Elke Ferner, Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel
Elke Ferner© Denzel

Mit einer Entschließung hat der Bundesrat am 11. April das Vorhaben der Bundesregierung unterstützt, noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Situation von Prostituierten vorzulegen. Neben einer Reform des Prostitutionsgesetzes sind Maßnahmen zur Bekämpfung der Zwangsprostitution geplant. "Ich freue mich ganz besonders, dass es auch im Bundesrat eine breite Einigkeit über die Notwendigkeit einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten gibt. Vorschläge für einen entsprechenden Gesetzentwurf werden gerade im BMFSFJ erarbeitet", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner in ihrer Rede im Bundesratsplenum.

"Wir wollen auf der Basis des Koalitionsvertrages und der heutigen Bundesratsentschließung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die längst überfällige Regulierung der legalen Prostitution beinhaltet, und der klar zwischen legaler Prostitution einerseits und Menschenhandel und Zwangsprostitution andererseits unterscheidet", erklärte Elke Ferner.

Erlaubnispflicht zum Betreiben von Prostitutionsstätten geplant

Ein völliges Verbot der Prostitution ist nicht geplant, da dieses zu einer Kriminalisierung von Frauen und Männern führen würde, die in der Prostitution arbeiten. Dadurch würde es noch schwieriger werden, auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Prostituierten Einfluss zu nehmen.

Geplant sind aber strengere Auflagen für Prostitutionsstätten und andere Bereiche des Prostitutionsgewerbes: "Bordellbetreiber sollen in Zukunft vorher eine Erlaubnis beantragen müssen, wenn sie ein Bordell eröffnen wollen, und nachweisen, dass sie nicht vorbestraft sind. Zugleich werden damit die Grundlagen geschaffen, um menschenunwürdige Geschäftsmodelle wie zum Beispiel Flatrate Sex zu verbieten", erklärte Elke Ferner das Gesetzesvorhaben.

Anhörung von Sachverständigen

Um praxistaugliche Regelungen zu finden, wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Juni eine Anhörung mit einem breiten Spektrum an Sachverständigen durchführen. Zu Wort kommen sollen dabei Verbände, Fachberatungsstellen, Polizei und Bundeskriminalamt, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Gewerbeämter und Prostituierte.

Die Bundesregierung hatte sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Prostitutionsgesetz von 2001 umfassend zu überarbeiten und ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten zu verbessern.

Menschenhandel und Zwangsprostitution wirksam bekämpfen

Um Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen, sollen die Betroffenen in ihren Rechten gestärkt werden, zum Beispiel durch ein verbessertes Aufenthaltsrecht.

Darüber hinaus sollen erweiterte Beratungs- und Hilfsangebote etabliert werden. "Wichtig ist, dass es ausreichend Beratungsangebote für Prostituierte und Opfer von Menschenhandel gibt", sagte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig. "Hier fördert mein Haus bereits seit 2009 ein Modellprojekt zur Unterstützung des Ausstiegs aus der Prostitution. Im Herbst 2015 erwarte ich wichtige Erkenntnis aus einer begleitenden Evaluation."

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Unterstützung erhalten Betroffene von Zwangsprostitution auch über das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 oder über die Internetseite www.hilfetelefon.de. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das barrierefreie, anonyme und mehrsprachige Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung.