Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen Margit Gottstein präsentiert neunten Staatenbericht

Margit Gottstein und Kolleginnen in Genf
Margit Gottstein bei der Vorstellung des neunten Staatenberichts zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland in Genf © BMFSFJ

Am 11. Mai hat Margit Gottstein, Staatsekretärin im Bundesfrauenministerium, den neunten Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland in Genf präsentiert. Die Vereinten Nationen (VN) verabschiedeten das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, CEDAW) im Jahr 1979. Mit dem Staatenbericht, den Margit Gottstein vor dem CEDAW-Komitee vorstellte, erfüllt Deutschland seine Verpflichtung aus dem Frauenrechtsübereinkommen, regelmäßig über die Umsetzung von Gleichstellung zu berichten.

Margit Gottstein: "Wir haben das Jahrzehnt der Gleichstellung ausgerufen und wollen bis 2030 echte Fortschritte erreichen. Diese Bundesregierung ist die erste, die die Umsetzung der Frauenrechtskonvention in ihrem Koalitionsvertrag verankert hat. Wir bekennen uns damit ausdrücklich zu diesem wichtigen Abkommen. Auch große Herausforderungen wie die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Klimawandel, Wirtschaftskrisen oder der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dürfen uns nicht davon abhalten, Gleichstellung aktiv zu verfolgen. Im Gegenteil: Auch und gerade in diesen Zeiten wollen wir Gleichstellung in allen Bereichen voranbringen. Wenn wir Toleranz leben und Stereotypen abbauen wollen, spielt Gleichstellung eine entscheidende Rolle. Gleichstellungspolitik muss daher intersektional ausgerichtet sein. Dazu bekennt sich die Bundesregierung."

Weitere Pläne der Bundesregierung vorgestellt

Vor dem Komitee hat die deutsche Delegation auch die Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Entgeltgleichheitsgesetzes sowie zur weiteren Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst vorgestellt. Weitere Themen waren die Maßnahmen zur partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie die Berufung einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zur Prüfung der Frage, inwieweit der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts geregelt werden kann. Auch das geplante Gesetz für Schutz und Beratung bei Gewalt, das einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung und den Ausbau und die Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen zum Ziel hat, wurde präsentiert.

Der neunte CEDAW-Staatenbericht

Der neunte Staatenbericht wurde dem CEDAW-Komitee bereits im Juli 2021 vorgelegt und umfasst den Berichtszeitraum von 2017 bis 2021. Er erläutert, welche Maßnahmen Bund und Länder in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern getroffen haben. 

Zuletzt hatte Deutschland im Jahr 2015 den kombinierten siebten und achten CEDAW-Staatenbericht vorgelegt und ihn in einer mündlichen Anhörung 2017 vor dem CEDAW-Ausschuss in Genf präsentiert. Im Jahr 2019 folgte ein sogenannter "Follow-Up-Bericht", in dem die Bundesregierung Stellung dazu nahm, wie die vier abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschuss im Nachgang zur Anhörung umgesetzt wurden. Diese und weitere CEDAW-Dokumente wie das 2020 vom Bundesfrauenministerium veröffentlichte Handbuch zur Frauenrechtskonvention sind online abrufbar.

Die Generalversammlung der VN hat CEDAW am 18. Dezember 1979 verabschiedet. Am 3. September 1981 trat das Übereinkommen völkerrechtlich in Kraft. Alle Staaten, die die VN-Frauenrechtskonvention ratifiziert haben, müssen ein Jahr nach Inkrafttreten einen ersten Bericht vorlegen und danach alle vier Jahren einen Staatenbericht. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte das Übereinkommen am 10. Juli 1985. Am 9. August 1985 trat es in Kraft.