Gute-KiTa-Gesetz Hessen unterzeichnet "Gute-KiTa-Vertrag"

Dr. Franziska Giffey und der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose vor einer Gute-Kita-Gesetz-Würfelwand

Dr. Franziska Giffey und der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, nach der Unterzeichnung des "Gute-KiTa-Vertrags" am 20. November in Wiesbaden

© Cornelius Pfannkuch
Dr. Franziska Giffey und der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp unterzeichnen den Gute-KiTa-Vertrag

Dr. Franziska Giffey und Dr. Joachim Stamp bei der Unterzeichnung des Gute-KiTa-Vertrags mit Nordrhein-Westfalen am 19. November in Düsseldorf

© Simone Reukauf Fotografie
Malu Dreyer, Dr. Franziska Giffey und Dr. Stefanie Hubig unterzeichnen den Gute-KiTa-Vertrag in Mainz

Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig (von links) unterzeichnen den Gute-KiTa-Vertrag für Rheinland Pfalz am 31. Oktober in Mainz

© STK/Peter Pulkowski
Dr. Franziska Giffey, Michael Müller und Sandra Scheeres halten den Gute-KiTa-Vertrag in den Händen

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Sandra Scheeres (von links) nach der Unterzeichnung des Gute-KiTa-Vertrages am 2. Oktober in Berlin

© Davids/Sven Darmer
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Staatsministerin Kerstin Schreyer

Am 23. September unterzeichnen Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und die Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Kerstin Schreyer in Anwesenheit von Ministerpräsident Dr. Markus Söder den Gute-Kita-Vertrag für Bayern

© Plan-Bild, Alexander Göttert
Dr. Franziska Giffey und Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann stehen vor einer Wand mit der Aufschrift Gute-Kita-Gesetz

Dr. Franziska Giffey und Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann unterzeichnen den Gute-KiTa-Vertrag am 16. September in Stuttgart

© Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Dr. Franziska Giffey, Bodo Ramelow und Bildungsminister Helmut Holter sitzen an einem Tisch und signieren den Gute-Kita-Vertrag

Am 4. September unterzeichnen Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (Mitte), Ministerpräsident Bodo Ramelow (rechts) und Bildungsminister Helmut Holter den "Gute-KiTa-Vertrag" für den Freistaat Thüringen

© Thüringer Staatskanzlei
Bundesfamilienministerin bei der Unterzeichnung des Gute Kita Vertrages in Halle in Sachsen Anhalt

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (Mitte) in Sachsen-Anhalt mit Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Sozialministerin Petra Grimm-Benne bei der Vertragsunterzeichnung am 23. August in Halle

© Imo/photothek.net
Familienministerin Dr. Franziska Giffey in einer Kita in Schleswig-Holstein

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey in Schleswig-Holstein mit Familienminister Dr. Heiner Garg (Mitte) und Ministerpräsident Daniel Günther (rechts). Am 16. August unterzeichnen sie den "Gute-KiTa-Vertrag" in Kiel

© Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Dr. Franziska Giffey, Manuela Schwesig und Stefanie Drese vor einer Würfelwand mit dem Titel "Das Gute-Kita-Gesetz"

Landessozialministerin Stefanie Drese, Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (von links) bei der Unterzeichnung des Gute-KiTa-Vertrags am 12. August in Schwerin - zusammen mit Kindern und Erzieherinnen aus der Kita "Schlossgeister"

© Grit Büttner
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey steht zusammen mit zwei anderen Menschen vor einem Vertr

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (rechts), Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und Familiensenatorin Dr. Melanie Leonhard am 7. August in Hamburg nach der Vertragsunterzeichnung

© Pressestelle Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
Franziska Giffey und Christian Piwarz zusammen mit Kindern als Gruppe mit den Gute-Kita-Verträgen im Grünen

Dr. Franziska Giffey und Sachsens Kultusminister Christian Piwarz unterzeichneten den "Gute-KiTa-Vertrag" am 13. Juni in Dresden

© Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Franziska Giffey am Redepult in Niedersachsen neben einer Wand zum Gute-Kita-Gesetz

Dr. Franziska Giffey bei der Unterzeichnung des "Gute-KiTa-Vertrags" für das Land Niedersachsen am 11. Juni 2019

© Tom Figiel
Franziska Giffey, Dietmar Woidke, Britta Ernst und viele Kinder beim Gruppenfoto in der Brandenburger Staatskanzlei

Dr. Franziska Giffey, Brandenburgs Jugendministerin Britta Ernst und Ministerpräsident Dietmar Woidke bei der Vertragsunterzeichnung am 24. Mai in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg

© brandenburg.de
Franziska Giffey, Ulrich Commerçon in einer Gruppe mit vielen Kindern vor Aufstellern zum Gute-Kita-Gesetz

Dr. Franziska Giffey und Ulrich Commerçon, saarländischer Minister für Bildung und Kultur, unterzeichneten den "Gute-KiTa-Vertrag" am 23. Mai

© Oliver Dietze
Ein Gruppenfoto mit Franziska Giffey, Kindern und vielen bunten Würfeln mit Sprüchen zum Gute-Kita-Gesetz

Als erstes Bundesland unterzeichnete das Land Bremen am 25. April den "Gute-KiTa-Vertrag". Dr. Franziska Giffey und die Bremer Senatorin Dr. Claudia Bogedan unterschrieben die Vereinbarung im Beisein des Bremer Bürgermeisters Dr. Carsten Sieling

© DENGLER

In der Hessischen Staatskanzlei haben Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, am 20. November den Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes für das Land Hessen unterzeichnet. Mit 412,6 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 unterstützt der Bund das Land Hessen dabei, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu sichern und weiterzuentwickeln. Damit ist der 16. und letzte Gute-KiTa-Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland unterschrieben. Nun steht der Überweisung der Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz an die Länder nichts mehr im Wege.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Gute Kinderbetreuung bedeutet, sich für jedes einzelne Kind Zeit zu nehmen. Darum freue ich mich, dass Hessen sich entschieden hat, in das Personal zu investieren. Mit den rund 412,6 Millionen Euro werden mehr Fachkräfte eingestellt. So können die Erzieherinnen und Erzieher sich noch intensiver den Bedürfnissen der einzelnen Kinder widmen und die Kitaleitungen bekommen Zeit, um neue Konzepte zu entwickeln und die pädagogische Arbeit voranzubringen. Das sind wichtige Schritte, um die Qualität in den hessischen Kitas weiter zu verbessern. Dazu passt auch, dass Hessen zusätzlich aus Landesmitteln in die Fachkräftesicherung und -gewinnung investiert und damit an die Fachkräfteoffensive des Bundes anknüpft."

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Das Gesetz ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Nach der Unterzeichnung aller 16 Gute-KiTa-Verträge zwischen dem Bund und den Ländern erfolgt jetzt die Freigabe der Mittel. Die ersten Maßnahmen in den Ländern können rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 finanziert werden.

Hessen ist das 16. und damit letzte Bundesland, das den Vertrag unterzeichnete - nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg, dem Saarland und Bremen.

Die Bundesregierung hat, im Ergebnis der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse", den Beschluss gefasst, die finanzielle Beteiligung des Bundes auch über 2022 hinaus fortzusetzen.

Unterzeichnete Verträge:

Hessen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes investiert der Bund bis 2022 in Hessen rund 412,6 Millionen Euro in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Starke Kitaleitung

Darüber hinaus investiert das Land Hessen mit eigenen Mitteln bis 2024 zusätzlich insgesamt 720 Millionen Euro in die Kitas. Die Mittel stammen aus dem hessischen Programm "Starke Heimat".

Nordrhein-Westfalen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes investiert der Bund bis 2022 in Nordrhein-Westfalen - vorbehaltlich der Zustimmung des Landesgesetzgebers - rund 1,18 Milliarden Euro in folgende Maßnahmen:

  • Bedarfsgerechte Angebote
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Starke Kitaleitung
  • Sprachliche Bildung
  • Starke Kindertagespflege
  • Vielfältige pädagogische Angebote
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Rheinland-Pfalz

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes investiert der Bund bis 2022 in Rheinland-Pfalz rund 269 Millionen Euro in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Starke Kitaleitung
  • Kindgerechte Räume
  • Sprachliche Bildung
  • Netzwerke für mehr Qualität
  • Vielfältige pädagogische Angebote
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Berlin

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes investiert der Bund bis 2022 in Berlin rund 239 Millionen Euro in folgende Maßnahmen:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Starke Kitaleitung
  • Kindgerechte Räume
  • Starke Kindertagespflege
  • Netzwerke für mehr Qualität

Bayern

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 861 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert der Freistaat Bayern in folgende Maßnahmen:

  • Starke Kitaleitung
  • Starke Kindertagespflege
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Baden-Württemberg

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 729 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert das Land Baden-Württemberg in folgende Maßnahmen:

  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Starke Kitaleitung
  • Starke Kindertagespflege

Thüringen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 142 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert der Freistaat Thüringen in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Qualifizierte Fächkräfte
  • Vielfältige pädagogische Arbeit
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Sachsen-Anhalt

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 140 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert das Land Sachsen-Anhalt in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Fachkräftesicherung und -gewinnung
  • Entlastung der Eltern von Gebühren                                         

Schleswig-Holstein

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 191 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert Schleswig-Holstein in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Mecklenburg-Vorpommern

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 106 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert das Land Mecklenburg-Vorpommern in Maßnahmen zur Beitragssenkung und zur Beitragsabschaffung:

  • Bereits zum 1. Januar 2019 hat Mecklenburg-Vorpommern die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder eingeführt. Durch die Regelung werden Familien mit mehr als einem Kind in der Kindertagesbetreuung von den Beiträgen für das jüngere Kind beziehungsweise die jüngeren Kinder befreit.
  • Zum 1. Januar 2020 werden die Elternbeiträge im Land vollständig abgeschafft.

Hamburg

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 121 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert die Freie und Hansestadt Hamburg in folgende Maßnahme:

  • Guter Betreuungsschlüssel

Künftig wird eine pädagogische Fachkraft maximal vier Kinder betreuen. Das Verhältnis soll schrittweise bis zum 1. Januar 2021 verbessert werden.

Die Bundesmittel decken lediglich einen Teil der Mehrkosten ab, die durch die Qualitätsverbesserungen auf Hamburg zukommen. Allein in den Jahren 2019 bis 2022 investiert Hamburg zusätzliche 227 Millionen Euro.

Sachsen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 269 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert der Freistaat Sachsen in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Starke Kindertagespflege

In den Jahren 2019 und 2020 werden den Kommunen rund 97 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel (Bund: 73 Millionen Euro und Land: 24 Millionen Euro) zur Finanzierung der Vor- und Nachbereitungszeit bereitgestellt. Über die Verwendung der Mittel in den Jahren 2021 und 2022 (je 98 Millionen Euro vom Bund) wird im nächsten Doppelhaushalt entschieden.

Niedersachsen 

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 526 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert das Land Niedersachsen in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Starke Kitaleitung
  • Starke Kindertagespflege
  • Netzwerke für mehr Qualität
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Brandenburg

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 165 Millionen Euro bis zum Jahr
2022 - investiert das Land Brandenburg in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Vielfältige pädagogische Arbeit
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Saarland

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 65 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert das Saarland in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Starke Kitaleitung
  • Sprachliche Bildung
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Bremen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 45 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - investiert das Land Bremen in folgende Maßnahmen:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Sprachliche Bildung
  • Netzwerke für mehr Qualität
  • Entlastung der Eltern von Gebühren

Handlungsfelder und Maßnahmen:

Das Bild zeigt einen Jungen, der sich ins Gesicht fässt

"Bedarfsgerechtes Angebot": Kinderbetreuung sollte zum Alltag von Familien passen - auch dann, wenn Eltern beispielsweise in Schichtdiensten arbeiten. Im Handlungsfeld "Bedarfsgerechtes Angebot" kann die Betreuung besser auf die Bedürfnisse und Wünsche von Familien abgestimmt werden, zum Beispiel, indem Kitas erweiterte Öffnungszeiten anbieten

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Das Bild zeigt ein Mädchen, das in einem grünen Rahmen Kletterübungen machen

"Guter Betreuungsschlüssel": Mehr Zeit für jedes Kind bedeutet: mehr Zuhören, mehr Spielen, mehr Fördern. Dafür sorgen Maßnahmen im Handlungsfeld "Guter Betreuungsschlüssel". Denn der Betreuungsschlüssel ist die entscheidende Stellschraube, damit ausreichend Zeit für die Bedürfnisse von Kindern und Fachkräften bleibt

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Das Bild zeigt ein Mädchen in einem blauen Rahmen

"Qualifizierte Fachkräfte": Kitas sind Arbeitsplätze mit Zukunft, für die kompetente und engagierte Fachkräfte gebraucht werden. Sie sind entscheidend für gute Qualität. Während der Berufswahl und Ausbildung sowie im Praxisalltag sollten (zukünftige) Fachkräfte eine professionelle Begleitung erhalten und Wertschätzung erfahren. Dazu dienen Maßnahmen aus dem Handlungsfeld "Qualifizierte Fachkräfte"

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Das Bild zeigt ein Mädchen, das auf einem roten Rahmen sitzt

"Starke Kitaleitung": Eine starke Leitung ist die Schlüsselperson in der Kita. Sie organisiert die pädagogische Arbeit, begleitet das Team, ist Ansprechperson für Familien und Partner im Sozialraum - und leistet so einen wichtigen Beitrag für die Qualitätsentwicklung. Für diese wichtigen Aufgaben brauchen Kitaleiterinnen und Kitaleiter eine gute Ausbildung, Möglichkeiten zur Weiterbildung und genügend Zeit im Arbeitsalltag. Dafür sorgen Maßnahmen im Handlungsfeld "Starke Kitaleitung"

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Das Bild zeigt ein Kind, das sich im Stehen nach hinten beugt und dabei in die Kamera schaut

"Kindgerechte Räume": Kinder sind kleine Forscherinnen und Forscher - auf ihren Entdeckungsreisen fängt die Bildung an. Mit Maßnahmen im Handlungsfeld "Kindgerechte Räume" können Räume und Außenflächen so gestaltet werden, dass sie Kreativität fördern, zum Bewegen einladen und Rückzugsorte bieten

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Das Bild zeigt ein Kind, das in einem orangenen Quadrat steht und sich am Rahmen festhält

"Gesundes Aufwachsen": Wenn Gesundes auf den Tisch kommt und viel Zeit und Platz zum Toben ist, lernen und erfahren Kinder, was ihnen gut tut. Mit dem Handlungsfeld "Gesundes Aufwachsen" wird ausgewogene Ernährung, Bewegungsförderung und Gesundheitsbildung in Kitas unterstützt

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Das Bild zeigt zwei Mädchen, die in einem lilafarbenen quadratischen Rahmen sitzen

"Sprachliche Bildung": Fragen, Erklären, Erzählen - Sprache ist nicht nur der Schlüssel zur Bildung, mit ihr beginnen auch Freundschaften. Kinder sollten im gesamten Kita-Alltag Sprache erleben und entdecken können. Das unterstützen Maßnahmen aus dem Handlungsfeld "Sprachliche Bildung"

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Das Bild zeigt ein Kind, das in einem grünen quadratischen Rahmen steht und sich oben mit den Händen festhält

"Starke Kindertagespflege": Die Kindertagespflege bietet gerade für die Kleinsten einen Ort der Geborgenheit und für ihre Eltern einen verlässlichen Rahmen im Alltag. Damit Tagesmütter und Tagesväter ihre Arbeit gut ausüben können, zielt das Handlungsfeld "Starke Kindertagespflege" auf eine professionelle Qualifizierung und bessere Arbeitsbedingungen für Tagesmütter und Tagesväter ab

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Das Bild zeigt zwei Kinder, die in einem blauen quadratischen Rahmen sitzen und in die Kamera schauen

"Netzwerk für mehr Qualität": Gute frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sind Teamarbeit. Damit alle Akteure Hand in Hand und im Interesse der Kinder zusammenarbeiten, können im Handlungsfeld "Netzwerke für mehr Qualität" Maßnahmen gefördert werden, die Kooperationen stärken, die Steuerung des Betreuungsangebots effizienter machen und Qualität weiterentwickeln

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Das Bild zeigt ein Kind, das eine grimasse schneidet und in einem roten quadratischen Rahmen sitzt

"Vielfältige pädagogische Arbeit": Jedes Kind hat ein Recht darauf, in Kita und Kindertagespflege begleitet, gefördert und umsorgt zu werden. Das Handlungsfeld "Vielfältige pädagogische Arbeit" umfasst Maßnahmen, die passgenau auf die Bedürfnisse aller Kinder zugeschnitten sind. Zum Beispiel in den Bereichen Inklusion, Beteiligung und Schutz von Kindern

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Das Bild zeigt

"Weniger Gebühren": Alle Kinder haben gleiche Chancen verdient. Hohe Gebühren dürfen kein Grund dafür sein, dass Kinder nicht in die Kita oder Kindertagespflege gehen. Denn dort werden sie gefördert und können entdecken, was in ihnen steckt - so wird der Grundstein für den weiteren Bildungsweg gelegt. Darum werden Familien mit dem Gute-KiTa-Gesetz bei den Gebühren entlastet

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