Neue Berichterstattungsstelle Bundesregierung verstärkt Kampf gegen Menschenhandel

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Die Bundesregierung verstärkt den Kampf gegen den Menschenhandel in Deutschland: Eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel hat ihre Arbeit am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) aufgenommen. Ihre Aufgabe  ist es, durch das Sammeln und Auswerten von Daten dazu beizutragen, dass internationale Vorgaben effektiver umgesetzt werden. Die Arbeit der Berichterstattungsstelle wird zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums finanziert.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Menschenhandel und Ausbeutung gibt es überall auf der Welt und auch in Deutschland. Im Kampf gegen diese Verbrechen stellt die Einrichtung der unabhängigen Berichterstattungsstelle einen Meilenstein dar. Wenn wir Menschenhandel wirksam zurückdrängen wollen, brauchen wir aussagekräftige Daten, vertiefte Informationen und fundierte Handlungsempfehlungen. Auf dieser Grundlage können wir entscheiden, welche Maßnahmen im Kampf gegen Menschenhandel zukünftig den meisten Erfolg versprechen."

Die Berichterstattungsstelle soll die bestehenden Maßnahmen gegen Menschenhandel in Deutschland evaluieren und Handlungsempfehlungen erstellen. Jedes Jahr wird sie Schwerpunktthemen untersuchen und alle zwei Jahre die Ergebnisse ihrer Arbeit veröffentlichen.

Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des DIMR: "Menschenhandel zu bekämpfen sowie Ausbeutung verhindern: dazu verpflichtet die Menschenhandelskonvention des Europarates. Die Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel wird Mängel sowie Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention in den Blick nehmen und Politik und Verwaltung beraten: beim Aufbau eigener Datenerhebungssysteme, bei der Anpassung der Gesetzeslage und auch bei der Rechtsanwendung. Zentrales Ziel ist es, für Betroffene den Zugang zu Schutz und Unterstützung zu verbessern und künftige Menschenrechtsverletzungen zu verhindern."

Alle Formen des Menschenhandels bekämpfen

Die Berichterstattungsstelle befasst sich in Anlehnung an das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels mit allen Formen des Menschenhandels, sei es zur sexuellen Ausbeutung, Arbeitsausbeutung, Ausnutzung strafbarer Handlungen, Organhandel, Bettelei und Kinderhandel. Die Bundesregierung strebt an, die Berichterstattungsstelle gesetzlich zu verankern.

Nationaler Aktionsplan zum Thema Menschenhandel

In Deutschland ist die Bekämpfung von Menschenhandel gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern, die in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft umgesetzt wird. Der Koalitionsvertrags sieht neben der Errichtung einer unabhängigen Monitoringstelle (Berichterstattungsstelle) auch die Intensivierung und ressortübergreifende Koordinierung der Bekämpfung des Menschenhandels sowie die Erstellung eines Nationalen Aktionsplanes vor, um Menschenhandel zu bekämpfen. Der Aktionsplan soll sich mit allen Formen des Menschenhandels befassen. Die beteiligten Bundesministerien planen und stimmen die hierfür erforderlichen Schritte derzeit ab.