Europäischer Tag gegen Menschenhandel Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel legt dritten Bericht vor

Drei Großbuchstaben KOK und der Schriftzug Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Logo des KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. © KOK

Am 18. Oktober, dem Europäischen Tag gegen Menschenhandel, hat der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) e.V. seinen dritten Bericht zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland veröffentlicht. Die Datenerhebung bezieht sich auf das Jahr 2021 und wurde vom Bundesfamilienministerium finanziert. 

Der dritte Bericht des KOK legt den Fokus auf die Bedarfe der Betroffenen und ergänzt die Kriminalstatistiken von Bund und Ländern. Er bietet wichtige Erkenntnisse, um die Politik zum Schutz der Betroffenen weiterzuentwickeln, aber auch für eine erfolgreiche Strafverfolgung des Menschenhandels und der Ausbeutung.

Mädchen und junge Frauen besonders betroffen

Für den Bericht wurden 612 Beratungsfälle ausgewertet, die im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) bei ausgewählten spezialisierten Fachberatungsstellen in Deutschland registriert waren. Bei der Mehrheit (96 Prozent) der Fälle waren Frauen und Mädchen betroffen. 73 Prozent der Betroffenen waren zwischen 22 und 29 Jahre alt. 60 Prozent kamen aus westafrikanischen Ländern, knapp fünf Prozent der Betroffenen aus Deutschland.

Der Bericht ermöglicht einen Blick über das kriminalistische Hellfeld hinaus: Während das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des Bundeskriminalamts ausschließlich Fälle erfasst, in denen ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen wurde (510 abgeschlossene Ermittlungsverfahren im Jahr 2021, ein Anstieg von 9,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr), wurden im Bericht des KOK in nur 29 Prozent der erfassten Fälle Ermittlungsverfahren eingeleitet. Entscheidend sind zudem die im Bericht enthaltenen Informationen zu der sozial- und aufenthaltsrechtlichen Situation der Betroffenen.

Sonderprojekt zum Schutz Geflüchteter aus der Ukraine

Die Auswirkungen der Fluchtbewegung aus der Ukraine auf das Phänomen des Menschenhandels sind im Bericht des KOK noch nicht abgebildet, weil der Berichtszeitraum das Jahr 2021 umfasst. Das Bundesfamilienministerium stellt aktuell zusätzliche Mittel für ein Sonderprojekt des KOK zum Schutz Geflüchteter aus der Ukraine zur Verfügung. So sollen Bedarfe von Geflüchteten und Fachberatungsstellen ermittelt werden.

Förderung des KOK

Das Bundesfamilienministerium fördert die Arbeit des KOK seit 1999. Die enge Zusammenarbeit und der kontinuierliche Austausch zwischen KOK, Bundesfamilienministerium und vielen weiteren Behörden auf Bundes- und Landesebene haben europaweiten Vorbildcharakter.

Unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel

Die Datensammlung und -auswertung sind für die Bekämpfung des Menschenhandels wesentlich. So lassen sich politische Maßnahmen ableiten, um die Menschenrechtsverletzung noch effizienter zu bekämpfen und Betroffene noch besser zu unterstützen. Deshalb plant die Bundesregierung, dass im November eine unabhängige Berichterstattungsstelle zum Thema Menschenhandel vollumfänglich ihre Arbeit aufnimmt.