30 Jahre Bundesfrauenministerium

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Happy Birthday: Das Bundesfrauenministerium wird am 6. Juni 30 Jahre alt © Bildnachweis: Fotolia/franzidraws

Hurra, wir haben Geburtstag! Das Bundesfrauenministerium ist am 6. Juni 30 Jahre alt geworden. An diesem Tag im Jahr 1986 bekam das damalige Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die neue Abteilung "Frauenpolitik". Seitdem gibt es in der Bundesregierung offiziell eine Ministerin, die für die Belange von Frauen zuständig ist.

Gleichberechtigung im Auftrag des Staates

In den letzten 30 Jahren hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass tatsächliche Gleichstellung für eine gerechte, moderne, offene und auch ökonomisch erfolgreiche Gesellschaft notwendig ist. Kaum jemand stellt heute infrage, dass Männer und Frauen gleiche Rechte und gleiche Chancen in allen Lebensbereichen haben müssen. Deutschland hat seit 1994 einen im Grundgesetz verankerten Auftrag des Staates, die tatsächliche Gleichberechtigung für Frauen und Männer auch zu verwirklichen.

Das Bundesfrauenministerium hat stets für diese Überzeugung geworben und konkrete Schritte in Richtung tatsächlicher Gleichstellung initiiert und umgesetzt. Aus der Frauenförderpolitik ist inzwischen die Gleichstellungspolitik geworden.

Gleichstellung heißt, dass Frauen und Männer heute so leben können, wie sie es wollen: dass sie sich partnerschaftlich um Kinder und ältere Angehörige kümmern können, dass sie einen Beruf ergreifen können, der ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht, und dass sie auch gleichberechtig Führungsaufgaben in Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Verwaltung übernehmen können.

Stereotype überwinden

Gleichstellung heißt heute auch, dass Frauen und Männern nicht von vorneherein bestimme Eigenschaften und Aufgaben zugeschrieben werden. Solche Zuschreibungen - typisch männlich, typisch weiblich - passieren alltäglich, sie werden durch die öffentliche Meinung geprägt, in der Werbung verbreitet, und sie schlagen sich auch in Gesetzen sowie in den Sozialversicherungs- und Steuersystemen nieder.

Solche Zuschreibungen können Frauen und Männer im Verlauf des Lebens zu bestimmtem Verhalten drängen - und zu Nachteilen führen. Der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hat hier eine sehr gute Analyse geleistet und Ansätze für eine konsistente Gleichstellungspolitik entwickelt. Der Zweite Gleichstellungsbericht, der zurzeit erstellt wird, knüpft daran an.

Gesetze und Impulse für mehr Gleichstellung

Rita Süssmuth bei ihrer Vereidigung 1985 zur Bundesministerin Familie, Jugend und Gesundheit
Rita Süssmuth - hier bei ihrer Vereidigung 1985 zur Bundesministerin für Familie, Jugend und Gesundheit - wurde 1986 erste Frauenministerin der Bundesrepublik © Bildnachweis: Bundesregierung

Das Verständnis von Gleichstellung hat sich im Lauf der Zeit verändert, weil sich auch die gesellschaftliche Debatte verändert hat. Diese Diskussionen hat das Bundesfrauenministerium deshalb immer wieder angestoßen, unter anderem mit eigenen Initiativen und Gesetzen oder mit Impulsen für gleichstellungspolitisch wirksame Gesetze, die in der Zuständigkeit anderer Ressorts liegen. Dazu gehören der bessere Schutz für Opfer von Sexualdelikten, bessere Leistungen für Kindererziehung und Pflege, der Mutterschutz und die Rentenreformen. Viele Frauenorganisationen, -verbände oder -projekte, sowie Frauen in den Parteien, in der Politik, in Gewerkschaften und Kirchen, in Berufsverbänden und Selbsthilfeorganisationen haben diesen Prozess angestoßen, begleitet und vorangebracht. Deshalb steht Deutschland heute gleichstellungspolitisch gut da.

Tatsächliche Gleichstellung - das Ziel für die Zukunft

Mit dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat das Bundesfrauenministerium erreicht, dass es zukünftig mehr Frauen in Aufsichtsräten geben wird und dass sich Unternehmen Ziele für mehr Frauen in obersten Führungsfunktionen setzen. Aktuell wird ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit auf den Weg gebracht, denn Frauen bekommen im Vergleich zu Männern im Durchschnitt immer noch 21 Prozent weniger Bruttostundenlohn. Das ist ungerecht und zeigt, dass es für das Bundesfrauenministerium auch zukünftig noch viel zu tun gibt.

Der 30. Geburtstag des Bundesfrauenministeriums verdeutlicht, dass harte Lehrjahre überwunden und Qualifikation und Durchsetzungskraft bewiesen wurden. Nun geht es darum, das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung zwischen Frau und Mann Schritt für Schritt zu verwirklichen.