Am 18. November 2022 hat die Bundesregierung den Aktionsplan "Queer leben" beschlossen. Er ist ein Meilenstein, um die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) voranzubringen. Das Ziel ist, Diskriminierungen und Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, die Gleichstellung voranzubringen und die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu fördern. Alle Ressorts beteiligen sich. Damit verwirklicht die Bundesregierung ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Der Aktionsplan umfasst Maßnahmen in den sechs Handlungsfeldern: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung der Beratungs- und Communitystrukturen sowie Internationales.
Arbeitsgruppenprozess mit Ressorts, Ländern und Zivilgesellschaft
Nun geht es darum, die Maßnahmen konkret auszugestalten, zu priorisieren und umzusetzen. In einem ressortübergreifenden Arbeitsgruppenprozess werden Verbände und Länder unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten einbezogen. Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung, koordiniert und begleitet diesen Arbeitsprozess. Unterstützt wird er dabei von der Bundesservicestelle "Queeres Leben" im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Der Arbeitsgruppenprozess startete mit einer Auftaktveranstaltung am 20. März 2023 in Berlin. Dort konstituierten sich die Gruppen, denen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesministerien, der Länder und der Zivilgesellschaft angehören. Im Vorfeld der Veranstaltung hatten zivilgesellschaftliche Organisationen Gelegenheit, ihr Interesse zu bekunden, am Arbeitsgruppenprozess teilnehmen zu wollen. Aus rund 140 Interessenbekundungen wurden insgesamt 78 Verbände und Initiativen ausgewählt, um Perspektiven von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans-, intergeschlechtlichen sowie aller queeren Menschen (LSBTIQ*), der Wohlfahrtsverbände und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Arbeitsgruppen einzubringen.
Die Bundesministerien sind entsprechend ihrer Zuständigkeit den Arbeitsgruppen zugeordnet und dafür verantwortlich, die vereinbarten Maßnahmen umzusetzen und die finanziellen Mittel dafür bereitzustellen. Als dritte Gruppe tragen Vertreterinnen und Vertreter der Landesministerien ihre Erfahrungen in den Arbeitsgruppen bei.
Monitoring und Evaluation des Aktionsplans
Die Arbeitsgruppen orientieren sich thematisch an den Handlungsfeldern des Aktionsplans und kommen in den nächsten Monaten mehrmals zusammen. Ihre Arbeitsergebnisse sowie den Stand der Umsetzung stellen sie im Frühjahr 2024 vor.
Der Aktionsplan "Queer leben" sieht auch ein Monitoring sowie eine Evaluation vor. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat im Jahr 2024 darüber berichten.
Gesetzliche Vorhaben
Teil des Aktionsplans sind auch gesetzliche Vorhaben, die jedoch nicht Teil des Arbeitsgruppenprozesses sind. Für die Aufnahme eines ausdrücklichen Verbots von Diskriminierung wegen der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes, die Familien- und Abstammungsrechtsreform, die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder das Selbstbestimmungsgesetz gelten weiterhin die üblichen Prozesse der Verbändeanhörung und Möglichkeiten zur Stellungnahme.