Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern Betreuungslücken für Grundschulkinder schließen

Die Einschulung ist für Kinder und ihre Eltern eine spannende und schöne Zeit. Doch der Übergang von der Kindertagesbetreuung zur Grundschule stellt viele Familien vor Herausforderungen. Denn der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter ist noch nicht gedeckt. Mit dem Schuleintritt erlischt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, obwohl der Unterricht oft bereits mittags endet.

Damit der Spagat aus Familien- und Berufsleben nach der Einschulung weiterhin gelingen kann, braucht es mehr gute Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder - auch über den Mittag hinaus. Deshalb ist auf Initiative des Bundesfamilienministeriums und des Bundesbildungsministeriums der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt worden.

Der Anspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt dann zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit wird ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.

Sondervermögen für mehr Ganztagsangebote

Seit 2006 ist die Anzahl der Grundschulkinder in Hortbetreuung und ganztagsschulischen Angeboten von etwa 580.000 auf rund 1,45 Millionen im Jahr 2019 gestiegen. Dennoch werden zusätzliche Plätze benötigt.

Der Bund hat bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" errichtet und stellt über dieses Sondervermögen Finanzhilfen in Höhe von insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Vorteile der Ganztagsbetreuung

Eine Betreuung außerhalb der Schulzeit ermöglicht nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Von einem verlässlichen ganztägigen Betreuungssystem profitieren auch die Grundschulkinder: Hochwertige Betreuungs- und Bildungsangebote am Nachmittag unterstützen sie in ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung. Schülerinnen und Schüler können über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert werden. So lässt sich auch ihre Motivation und ihr Selbstwertgefühl steigern.

Das heißt auch: Mit den richtigen Angeboten kann der Bildungserfolg unabhängiger von der sozialen Herkunft gemacht werden. Bessere Bildungs- und Teilhabechancen verbessern somit die Chancengleichheit.

Ein Rechtsanspruch, viele Betreuungsformen

In einigen Bundesländern, wie Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen, besteht bereits ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dabei gibt es unterschiedliche Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Am weitesten verbreitet sind Horte und (teil-)gebundene und offene Ganztagsschulen - mit unterschiedlichen Angeboten und Betreuungszeiten.

Horte

Horte sind in der Regel Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Pädagogisches Personal betreut die Grundschulkinder vor dem Unterricht und/oder nach dem Unterricht. Manche Horte bieten auch in den Ferien Betreuung an. Auch das hilft enorm, denn die wenigsten Eltern haben genug Urlaub, um die Schulferien abzudecken. In der Regel fallen Elternbeiträge und Kosten für das Mittagessen an.

Ganztagsschulen

Ganztagsschulen bieten an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot von mindestens sieben Zeitstunden und ein Mittagessen an. Außerdem werden außerunterrichtliche Aktivitäten angeboten, wie Hausaufgabenbetreuung oder bestimmte Arbeitsgruppen. Viele Ganztagsschulen kooperieren mit Vereinen und bieten gemeinsame Freizeitangebote an, zum Beispiel Sport oder Musik. Die Angebote der gebundenen Ganztagsschule sind für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. In der teilgebundenen Ganztagsschule ist das nicht so. Hier nimmt sie nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler wahr. Verpflichtend sind meist nur bestimmte Ganztagsangebote für einzelne Klassen oder Klassenstufen. Angebote der offenen Ganztagsschule besuchen die Schülerinnen und Schüler hingegen nach eigenem Wunsch und dem Wunsch ihrer Eltern. Außerdem gibt es auch noch weitere bundeslandspezifische Modelle - zum Beispiel die Übermittagsbetreuung oder die verlässliche Grundschule.