Freiwilligendienste Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Von Krieg und Terror bedrohte Flüchtlinge bei der Integration in unsere Gesellschaft tatkräftig zu unterstützen, ist eine wichtige Aufgabe. Das Sonderprogramm "Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug" bildet hierfür einen Baustein.

Für "BFD mit Flüchtlingsbezug" stehen im Bundeshaushalt seit 2016 zusätzliche Haushaltsmittel bereit. Das Sonderprogramm ist durch eine Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (§ 18 BFDG) ermöglicht worden und bis zum 31. Dezember 2018 befristet.

Die BFD-Plätze mit Flüchtlingsbezug werden anders als im Regel-BFD hälftig zwischen der Zentralstelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und den verbandlichen Zentralstellen aufgeteilt.

Auch Flüchtlinge können BFD leisten

Die zusätzlichen BFD-Plätze mit Flüchtlingsbezug stehen offen für:

  • einheimische Freiwillige
  • Asylberechtigte
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Diese können beispielsweise ihre ersten Erfahrungen in Deutschland an Neuankömmlinge weiter geben.

Bei einem BFD-Einsatz können geflüchtete Menschen bei Bedarf Intensivsprachkurse von bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Auch einsatzbegleitend sind Kurse möglich, um die Deutschkenntnisse der Freiwilligen zu verbessern.

Neue Voraussetzungen schaffen erforderliche Flexibilität

Die Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) hat die Voraussetzungen für höchste Flexibilität im BFD in der Flüchtlingsarbeitgeschaffen. Die wichtigsten Maßnahmen im Einzelnen:

  • Beim BAFzA eingehende Anträgen auf Anerkennung als Einsatzstelle im BFD mit Flüchtlingsbezug werden vorrangig bearbeitet.
  • Die pädagogische Begleitung wird an die besonderen Erfordernisse, die ein Einsatz mit Flüchtlingsbezug mit sich bringt angepasst. Qualität und Umfang der pädagogischen Begleitung werden beibehalten. So kann die pädagogische Begleitung in Form von Seminaren und durch andere geeignete Bildungs- und Begleitmaßnahmen erfolgen. Jede Zentralstelle hat sicherzustellen, dass eine fachliche Anleitung in der Einsatzstelle, eine einsatzorientierte Begleitung, ein Reflexionsseminar und gegebenenfalls ein bis zu vierwöchiger Deutschkurs gewährleistet werden.
  • Freiwillige können in eine andere gemeinwohlorientierte und zuverlässige Einrichtung mit Flüchtlingsbezug entsendet werden. Allerdings nur nachdem sie entsprechend aufgeklärt wurden und ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Der Freiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ist oft sehr fordernd. Daher können auch Freiwillige unter 27 Jahren in Teilzeit arbeiten. Hintergrund: Freiwillige über 27 Jahren können im Regel-BFD einen BFD in Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden absolvieren, Jüngere jedoch nicht.
  • Minderjährige dürfen nicht als Freiwillige im BFD mit Flüchtlingsbezug eingesetzt werden.