Am 1. Januar 1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, jeder privat Krankenversicherte besitzt eine entsprechende Mitgliedschaft in der privaten Pflegeversicherung. Die Leistungen, die Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung erhalten, hängen vom Grad und der Dauer der Hilfebedürftigkeit ab. Die Pflegeversicherung sieht daher ...