Arbeitshilfe gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung

nach Paragraph 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien

Titelseite der Arbeitshilfe gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung nach §2 GGO
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Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den deutschen Staat zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zur Hinwirkung auf die Beseitigung bestehender Nachteile. Paragraph 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien erhebt die Gleichstellung von Frauen und Männern zum durch gängigen Leitprinzip bei allen normgebenden Maßnahmen der Bundesregierung.


Diese Arbeitshilfe unterstützt alle an der Rechtssetzung beteiligten Arbeitseinheiten bei der Vorbereitung von Rechtsnormen und der gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung. Sie kann zudem bei anderen Kabinettsvorlagen (zum Beispiel Berichtswesen) entsprechend angewendet werden.