Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Demokratie leben!"

Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention müssen stetig erfolgen, um ihre vorbeugende Wirkung nachhaltig entfalten zu können. Deshalb wurde das Bundesprogramm "Demokratie leben!" im Mai 2018 entfristet. Mit der Entfristung kann das weiterentwickelte Bundesprogramm über das Jahr 2019 hinaus fortgeführt werden.

Zweite Förderperiode

Im Rahmen der Weiterentwicklungsprozesse wurde eine Förderrichtlinie erarbeitet, auf deren Basis "Demokratie leben!" in seine zweite Förderperiode (2020 bis 2024) starten kann. Das Programm wird insgesamt vereinfacht und neu ausgerichtet werden. Dadurch wird es transparenter und erhält klarere Strukturen. "Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen." werden ab 2020 die Kernziele von "Demokratie leben!" sein. Dieser inhaltliche Dreiklang wird handlungsleitend sein.

Die Förderrichtlinie "Demokratie leben!" wurde Mitte Oktober 2019 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.