Beratung bei Auswanderung

Im Jahr 2016 sind nach vorläufigem Ergebnis des Statistischen Bundesamtes rund 280.000 Menschen aus Deutschland ins Ausland gezogen.

Das Auswandererschutzgesetz, das in der Zuständigkeit des Bundesfamilienministeriums liegt, soll eine objektive, sachgemäße Aufklärung über die Einreisemöglichkeiten und Lebensverhältnisse im Ausland gewährleisten und Bürgerinnen und Bürger vor unüberlegten Auswanderungen schützen.

Kirchliche Wohlfahrtsverbände unterhalten neun Auswandererberatungsstellen, die in zunehmendem Umfang auch Rückkehrer beraten. Die Koordination der Beratungsstellen wird vom Bundesfamilienministerium finanziell in Form der bundeszentralen Koordinierung durch das Raphaelswerk e.V. unterstützt. Das Bundesverwaltungsamt stellt unter anderem Informationen über die Aus- und Rückwanderung bereit.