Gesetz Gesetz zum Schutze der Auswanderer und Auswanderinnen

Im Jahr 2016 sind laut vorläufigem Ergebnis des Statistischen Bundesamts rund 280.000 Menschen aus Deutschland ausgewandert. Diese Angabe beruht auf den Daten der Melderegister, die beim Statistischen Bundesamt zusammengeführt werden.

Das Informationsbedürfnis der Menschen, die Deutschland für eine befristete oder unbefristete Zeit verlassen wollen, ist groß. Sie suchen nach verlässlichen Informationen über das Land, in dem sie zukünftig leben werden, über den Prozess des Auswanderns, über Chancen, Rechte und Pflichten und über mögliche Folgen des Auswanderns für ihre Zukunft - auch für die häufig beteiligten Familien.

Laut Auswandererschutzgesetz (AuswSG) von 1975, das im Jahr 2013 novelliert wurde, ist die Auswandererberatung eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Die Genehmigung zur Auswanderungsberatung wird durch die Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige beim Bundesverwaltungsamt erteilt.

Der Gesetzgeber will verhindern, dass die Unwissenheit von Auswanderungswilligen über Zielländer ausgenutzt wird.

Dies lässt sich nur durch ein solides Informations- und Beratungsnetz erreichen. Kirchliche Träger unterhalten bundesweit Beratungsangebote, durch die Auslandsinteressierte objektiv und uneigennützig beraten werden - über Fragen von Impfbestimmungen, Visumvoraussetzungen bis zu sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften und der Arbeitsmarktsituation. Das Bundesverwaltungsamt erstellt in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt Länderberichte. Die Erstinformationen werden auf den Seiten des Auswärtigen Amts angeboten.