Jugendgerechte Gesetzgebung Zweiter Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check übergeben

Margit Gottstein mit dem zweiten Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check vor einer blauen Wand mit D-Flagge
Margit Gottstein mit dem zweiten Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check© BMFSFJ

Bei einer digitalen Veranstaltung am 24. Februar hat das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) seinen zweiten Bericht an Margit Gottstein, Staatsekretärin im Bundesjugendministerium, übergeben. Es gibt damit einen Überblick über seine Arbeit im Zeitraum von 2017 bis 2021. 543 Gesetzentwürfe der Bundesregierung hat das Kompetenzzentrums Jugend-Check in den vergangenen vier Jahren daraufhin überprüft, wie sie sich auf junge Menschen auswirken. Bei 126 Gesetzesentwürfen hat das KomJC eine Jugendrelevanz festgestellt und einen Jugend-Check veröffentlicht.

Margit Gottstein: "Entscheidungen, die wir heute in der Verkehrs-, Wohnungsbau-, Außen-, oder Klimapolitik treffen, beeinflussen das Leben aller Menschen im Land. Junge Menschen sind von diesen Entscheidungen und ihren Folgen aber besonders betroffen. Denn die Politik von heute prägt die Lebens- und Gestaltungschancen der nachfolgenden Generationen. Der Jugend-Check als Kernelement einer eigenständigen Jugendpolitik zielt auf eine jugendgerechte Gesetzgebung. Er zeigt uns genau, wo und wie welche Gruppen junger Menschen von Gesetzen betroffen sind."

Screenshot einer Videotelko mit Margit Gottschein und Mitarbeiterinnen des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Margit Gottstein im Austausch mit Vertreterinnen des Kompetenzzentrums Jugend-Check© BMFSFJ

Belange junger Menschen von Anfang an mitdenken

Der Jugend-Check prüft die möglichen Folgen von Gesetzesvorhaben für junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren bereits im Gesetzgebungsprozess und macht sie sichtbar. Geprüft werden alle geplanten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung -  anhand wissenschaftlicher Kriterien und Methoden. Die 126 veröffentlichten Jugend-Checks betrafen Gesetzesvorhaben aus elf der 14 Bundesministerien. Damit zeigt der Jugend-Check, dass die Belange junger Menschen ressortübergreifend mitgedacht werden müssen. 

Der Jugend-Check

Der Jugend-Check ist die einzige begleitende Gesetzesfolgenabschätzung in Deutschland, welche im Gesetzgebungsprozess durch eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung durchgeführt wird. Träger des KompJC ist das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Erarbeitet wurde der Jugend-Check in einem partizipativen Prozess mit Expertinnen und Experten aus Jugendhilfe, Wissenschaft und Verwaltung. Das Instrument wird kontinuierlich weiterentwickelt durch Beratung des Fachbeirats und Jugend-Audits, in denen junge Menschen die Prüfkriterien und -praxis mit ihren Lebenswelten abgleichen.