Änderung des Conterganstiftungsgesetzes Verbesserungen für contergangeschädigte Menschen

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Logo der Conterganstiftung© Conterganstiftung

Der Bundestag hat am 21. Mai mit der sechsten Änderung des Conterganstiftungsgesetzes den Weg frei gemacht, um die Mittel für die jährlichen Sonderzahlungen vorzeitig am 30. Juni 2022 an die Betroffenen auszuschütten. Darüber hinaus wird durch die Gesetzesänderung der Vertrauensschutz der contergangeschädigten Menschen in ihre einmal anerkannten Schadenspunkte gestärkt. Auch wird der Kapitalstock der Conterganstiftung abgeschmolzen.

Vorzeitige Ausschüttung

Ursprünglich sollten die Sonderzahlungen jährlich bis 2033 geleistet werden. Um angesichts der niedrigen Erträge einen Wertverlust zu vermeiden, werden alle hierfür vorgesehenen Mittel 2022 vorzeitig ausgezahlt. Das bedeutet für die contergangeschädigten Menschen mehr Planbarkeit und mehr finanzielle Gestaltungsfreiheit. Die vorzeitige Ausschüttung ist damit ein weiterer Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen im Alter.

Schutz der anerkannten Schadenspunkte

Die Leistungen der Conterganstiftung richten sich nach der Schwere der Schädigung. Grundlage für die Leistungen im Einzelfall sind daher die sogenannten Schadenspunkte, die von der Stiftung festgesetzt werden. In sehr wenigen Fällen kam es hierbei zu Rechenfehlern. Die contergangeschädigten Menschen können jetzt darauf vertrauen, dass sie ihre einmal anerkannten Schadenspunkte behalten. Künftig muss niemand mehr Angst haben, dass fehlerhaft berechnete Schadenspunkte im Nachhinein aberkannt werden.

Abschmelzung des Kapitalstocks der Conterganstiftung

Mit der Abschmelzung des Kapitalstocks der Stiftung um fünf Millionen Euro kann die Stiftung auch weiterhin Projekte zugunsten der Betroffenen fördern. Eine Projektförderung darf nur aus den Erträgen des Kapitalstocks erfolgen und war aufgrund der geringen Erträge in der Vergangenheit nur sehr eingeschränkt möglich.

Die Conterganstiftung

Die Conterganstiftung erbringt Leistungen an rund 2600 Betroffene weltweit. Sie steht unter der Aufsicht des Bundesfamilienministeriums. Das Vermögen der Stiftung ist am Kapitalmarkt angelegt.