Conterganstiftungsgesetz geändert Rechtssicherheit für contergangeschädigte Menschen

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Logo der Conterganstiftung© Conterganstiftung

Bereits bewilligte Conterganrenten dürfen nicht mehr aberkannt werden. Das sieht die Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vor, die von den Regierungsfraktionen eingebracht und am 18. Juni im Bundestag beschlossen worden ist. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, begrüßte die Entscheidung:

"Künftig wird es nicht mehr dazu kommen, dass contergangeschädigte Menschen von heute auf morgen ohne finanzielle Unterstützung dastehen. Die Betroffenen dürfen nun darauf vertrauen, dass ihre gesetzlichen Leistungsansprüche erfüllt werden und die monatliche Conterganrente lebenslang gezahlt wird. Diese gesetzliche Regelung ist nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich ein wichtiges Signal."

Leistungen werden nicht mehr aberkannt

Weltweit erhalten etwa 2600 contergangeschädigte Menschen von der Conterganstiftung für behinderte Menschen Leistungen. Diese werden nur an Menschen gezahlt, die durch ein Originalpräparat der Firma Grünenthal zu Schaden gekommen sind - nicht aber, wenn ein Lizenzprodukt ihre Behinderung verursacht hat. In der Vergangenheit wurden deshalb Leistungen aberkannt, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellte, dass die Betroffenen durch ein Lizenzprodukt geschädigt worden sind. Doch nach mehr als 60 Jahren ist ein solcher Nachweis schwer zu erbringen. Die Gesetzesänderung stärkt nun das Vertrauen der Betroffenen, da eine Aberkennung bereits bewilligter Leistungen verboten wird. Die Conterganrenten reichen - je nach Grad der Behinderung - von mindestens 744 Euro bis maximal 8397 Euro pro Monat.

Ausbau von Beratungsangeboten für Betroffene

Mit der Gesetzesänderung wird darüber hinaus der Weg freigemacht für eine Förderung medizinischer Kompetenzzentren durch die Conterganstiftung. Hierfür wurde eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen. Für die Betroffenen bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote.

Die Conterganstiftung

Nach jahrelangen gerichtlichen Verfahren der Betroffenen und ihrer Familien kam es im Jahr 1972 zur Errichtung der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder". Die Stiftung wurde per Gesetz als öffentlich-rechtliche Stiftung errichtet und mit einem Kapital von 100 Millionen DM der Firma Chemie Grünenthal GmbH sowie 100 Millionen DM aus Bundesmitteln ausgestattet. Rechtlich wurde damit jeder weitere Anspruch gegenüber der Herstellerfirma ausgeschlossen. Die Bundesmittel wurden zweimal (1976 und 1980) aufgestockt, sodass insgesamt 320 Millionen DM Bundesmittel in die Stiftung flossen.

Im Jahr 2005 wurde die Stiftung umbenannt in "Conterganstiftung für behinderte Menschen". Sie steht unter der Aufsicht des Bundesfamilienministeriums und betreut etwa 2650 Betroffene im In- und Ausland. Im Jahr 2009 zahlte die Firma Grünenthal GmbH auf freiwilliger Basis weitere 50 Millionen Euro in die "Conterganstiftung für behinderte Menschen" ein. Dieser Betrag wird über die Stiftung den Betroffenen in Form von jährlichen Sonderzahlungen ausgezahlt. Zusätzlich wurden hierfür aus dem Kapitalstock der Stiftung weitere 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.