Mit Wirkung vom 1. Juni 2013 erhalten Paare mit Kinderwunsch in Thüringen finanzielle Unterstützung. Das Bundesland beteiligt sich an der Bundesinitiative zur Förderung bei ungewollter Kinderlosigkeit. Der Bund und der Freistaat Thüringen übernehmen dabei jeweils bis zu 25 Prozent des den Ehepaaren nach Abrechnung mit den Krankenkassen verbleibenden Eigenanteils. Damit Kinderwünsche nicht am fehlenden Geld scheitern, hatte die Bundesregierung die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kinderwunschbehandlung im April 2012 verbessert.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder erklärte: "Beinahe jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 ist ungewollt kinderlos. Wir müssen uns darum kümmern, dass aus den vorhandenen Kinderwünschen auch öfter Wirklichkeit wird. Ich erhalte viele Briefe von Paaren, die mir schildern, wie sie sich das Geld für die medizinische Hilfe mühsam zusammensparen, verzweifeln, wenn es dann nicht klappt und wieder anfangen zu sparen. Kinderwünsche dürfen in Deutschland nicht am Geld scheitern. Das Konzept des Bundes zur Unterstützung ungewollt kinderloser Paare ist fertig und wird bereits in Niedersachsen und Sachsen erfolgreich umgesetzt. Die nötigen Bundesmittel stehen bereit. Ich freue mich sehr, dass nunmehr auch Thüringen mit uns gemeinsam diesen Schritt macht und ungewollt kinderlose Paare künftig stärker unterstützt."
Förderung der Kinderwunschbehandlung
Die Bundesförderung setzt voraus, dass sich die Länder mit einem eigenen Anteil in mindestens der gleichen Höhe wie der Bund beteiligen. Der Freistaat Thüringen hat mit seiner neu beschlossenen Richtlinie "Förderprogramm für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Freistaat Thüringen" vom 26. Juli 2013 die Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Bund bei der finanziellen Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen geschaffen. Nun fördert auch Thüringen den ersten bis vierten Behandlungszyklus.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Paar verheiratet ist und seinen Hauptwohnsitz in Thüringen hat. Zudem muss die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Thüringen erfolgen. Die Voraussetzungen des § 27a SGB V müssen ebenfalls erfüllt sein. Im Ergebnis tragen der Bund und Thüringen beim ersten bis dritten Versuch gemeinsam 25 Prozent der Behandlungskosten, beim vierten Versuch gemeinsam 50 Prozent der Behandlungskosten.
Bundesprogramm zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit
Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie des Bundesfamilienministeriums am 1. April 2012 stellt der Bund unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen zur Unterstützung betroffener Paare bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen zur Verfügung. Mit Hilfe dieser Zuschüsse, die die Kostenbeteiligungen der Krankenversicherungen ergänzen, sinkt der Eigenanteil für die Paare an den Behandlungskosten künftig erheblich. Nach Niedersachsen und Sachsen beteiligt sich nun auch der Freistaat Thüringen an der Bundesinitiative.