Medienkompetenz Runder Tisch gegen Gewalt und Cybermobbing

Drei Jugendliche benutzen Smartphones
Gewalt und Cybermobbing im Netz verhindern© Fotloia/bramgino

Auf Einladung von Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek sind am 6. April Fachleute aus Wissenschaft, Medienpädagogik und Verwaltung zum Runden Tisch "Schutz im Netz modernisieren – Gewalt und Cybermobbing bekämpfen" zusammengekommen. Ziel des Runden Tisches ist es, bestehende Maßnahmen der Prävention von Cybermobbing und Gewalt im Netz zu prüfen, stärker zu  vernetzen und den Bedarf zu präzisieren.

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek sagte:

"Wir dürfen nicht zulassen, dass sich Gewalt und Cybermobbing im Netz ausbreiten. Damit es gar nicht erst dazu kommt, ist eine gute und abgestimmte Präventionsarbeit entscheidend. Mit dem heutigen Runden Tisch haben wir zusammen mit vielen Expertinnen und Experten aktuelle Gewaltphänomene und Präventionsansätze in den Blick genommen und darüber gesprochen, wie man Präventionsarbeit niedrigschwellig gestaltet und am Puls des Netzes ausrichtet."

Der erste Runde Tisch widmete sich insbesondere dem Schutz von Heranwachsenden und Frauen. In den nächsten Terminen sollen weitere Handlungsfelder beleuchtet werden.

Angebote für eine gute Medienerziehung

Das Bundesjugendministerium unterstützt eine Vielzahl von Beratungs- und Hilfeangeboten, die sich für eine faire Netzkultur und ein konsequentes Vorgehen gegen Cybermobbing engagieren, zum Beispiel die Nummer gegen Kummer oder das Online-Portal jugend.support.

Um Cybermobbing von Anfang an vorzubeugen, ist es wichtig, die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Über eine fundierte Medienerziehung, die Themen wie den Umgang mit persönlichen Daten und Cybermobbing behandelt, informieren zum Beispiel der Medienratgeber schau-hin.info oder die Broschüre "Ein Netz für Kinder".

Kein Hass im Netz

Darüber hinaus fördert das Bundesjugendministerium die Beschwerdestelle jugendschutz.net, die darauf hinwirkt, dass rechtswidrige Inhalte im Netz gelöscht werden. Im Ernstfall kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) Internetangebote indizieren, die zum Beispiel Cybermobbing gezielt beabsichtigen.