Berlin Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner zur Entschließung des Bundesrates über Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten

Es gilt das gesprochene Wort.

Ich freue mich sehr, dass der Bundesrat sich heute mit dem wichtigen Thema Regulierung der legalen Prostitution befasst.

Damit knüpft der Bundesrat an die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages an, die wir nun zügig umsetzen wollen.

Besonders wichtig ist mir dabei die stärkere gesetzliche Regulierung der legalen Prostitution, um die in der Prostitution Arbeitenden vor Ausbeutung und unwürdigen Sexpraktiken zu schützen - aber auch um klarere Grenzen zwischen legaler Prostitution einerseits und Menschenhandel und Zwangsprostitution andererseits zu ziehen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf wird gerade in meinem Haus erarbeitet und soll noch in diesem Jahr vorgestellt werden.

Darum freue ich mich ganz besonders, dass es offenbar auch im Bundesrat eine breite Einigkeit über wichtige Kernbestandteile einer gesetzlichen Initiative zur Regulierung von Prostitution gibt, - und das ist die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten!

Denn: Die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten einschließlich einer Zuverlässigkeitsprüfung für die Betreiber und verbesserter Aufsichts- und Kontrollbefugnisse aber auch eine entsprechende Kontrolldichte im Bereich des Prostitutionsgewerbes sind entscheidende Schlüssel, um unsere Ziele zu erreichen:

  • Ausbeutung eindämmen und verhindern
  • Arbeitsbedingungen verbessern
  • Frauen und Männer in der Prostitution schützen und ihre Selbstbestimmungsrechte durchsetzen
  • Menschenhandel und andere Kriminalität bekämpfen, das heißt Kriminelle aus dem legalen Bereich herausdrängen, aber keine Kriminalisierung der Prostitution und der Prostituierten.


Ohne behördlich durchsetzbare fachgesetzliche Vorgaben wird sich die Situation für die in der Prostitution Tätigen nicht verbessern. Damit können wir auch die Grundlagen schaffen, um künftig menschenunwürdige Geschäftsmodelle wie zum Beispiel "Flatrate – Bordelle" zu verbieten.

Wichtig ist, dass die Regelungen, die wir aufstellen, auch in der Praxis funktionieren. Sie müssen Hand und Fuß haben.

Daher plant mein Haus am 12. Juni eine Anhörung mit einem breiten Spektrum an Sachverständigen. Wir laden unter anderem Verbände, Fachberatungsstellen, Polizei und BKA, Wissenschaft, Gewerbeämter und Prostituierte selbst ein; und selbstverständlich werden auch die Länder und die kommunalen Spitzenverbände Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Neben diesen gesetzgeberischen Schritten sind zielgruppengerechte Beratungsangebote für Menschen in der Prostitution und für Menschenhandelsopfer besonders wichtig.

Hier sehe ich Länder und Kommunen weiter besonders in der Pflicht.

BMFSFJ fördert bereits seit 2009 ein Modellprojekt zur Unterstützung des Ausstiegs aus der Prostitution. Von den im Herbst 2015 vorliegenden Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung erhoffe ich mir neue Impulse für entsprechende Angebote der Länder und Kommunen.

Außerdem fördern wir auch weiterhin die Arbeit des KOK (Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess) als bundesweite Vernetzung der Fachberatungsstellen für Menschenhandelsopfer.

Den Frauen und Männer in den Fachberatungsstellen möchte ich an dieser Stelle für ihre engagierte und wahrlich nicht einfache Arbeit danken!

Mit dem bundesweiten Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen unter der Nummer 0 8000 116 016 steht auch für Menschenhandelsopfer ein mehrsprachiges, anonymes Erstberatungsangebot rund um die Uhr bereit.

Ich bin mir sicher, dass wir auf der Basis des Koalitionsvertrages und der heutigen von RP eingebrachten Entschließung des Bundesrates sowie der noch geplanten Expertinnenanhörungen einen Gesetzentwurf vorlegen können,

  • der klar unterscheidet  zwischen legaler Prostitution einerseits und Menschenhandel und Zwangsprostitution andererseits,
  • der die längst überfällige Regulierung der legalen Prostitution beinhaltet
  • der den 2001 eingeleiteten Paradigmenwechsel vom Schutz vor der Prostitution zum Schutz in der Prostitution nicht in Frage stellt        
  • und der dazu führt, dass Menschenhandel und Zwangsprostitution wirksam bekämpft werden kann.