Viele Familien stehen aufgrund der drastischen wirtschaftlichen Einschnitte vor existenziellen Sorgen. Wer wegen der Corona-Pandemie Einkommenseinbußen erleidet und nur noch ein kleines Einkommen für sich und ihre Kinder erzielt, soll besser unterstützt werden. Deshalb wurde der Kinderzuschlag (KiZ) angepasst. Für den Zeitraum von 1. April bis 30. September 2020 gilt der sogenannte Notfall-KiZ.
Der KiZ unterstützt Familien mit kleinem Einkommen mit bis zu 185 Euro monatlich pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Als kleines Einkommen gilt beispielsweise für eine Paarfamilie mit zwei Kindern ein Einkommen von etwa 1400 bis etwa 2400 Euro netto bei mittleren Wohnkosten.
Neu ist: Ausschlaggebend für die Prüfung, ob der Notfall-KiZ bewilligt wird, ist für Anträge ab sofort das Einkommen im letzten Monat - nicht mehr der Durchschnitt der letzten sechs Monate. Für Anträge im April ist also das Einkommen von März relevant; für Anträge im Mai das Einkommen von April. Beim Notfall-KiZ müssen Eltern zudem keine Angaben zum Vermögen machen, sofern sie kein erhebliches Vermögen haben.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
"Mit dem Notfall-KiZ reagieren wir schnell auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie auf Familien. Viele Familien haben plötzlich von heute auf morgen nur noch ein kleines Einkommen. Diese Familien brauchen dringend staatliche Unterstützung für sich und ihre Kinder. Neben dem Kurzarbeitergeld und den Lohnfortzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz schaffen wir mit den Anpassungen des Kinderzuschlags einen zusätzlichen Schutzschild für Familien mit kleinen Einkommen vor den Corona-Folgen."
Kinderzuschlag auch für Selbstständige
Der Kinderzuschlag erreicht auch Selbständige oder Eltern, die noch keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben.
In welcher Höhe der Kinderzuschlag gezahlt wird, hängt von der individuellen Situation ab - wie dem Einkommen, der Anzahl der Kinder, den Wohnkosten und dem Alter der Kinder. Mit zunehmendem Einkommen verringern sich die 185 Euro nach und nach bis der KiZ ganz ausläuft. Wer den Kinderzuschlag erhält, ist grundsätzlich von den Kitagebühren befreit.
Eltern können mit dem KiZ-Lotsen prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen: Fällt die Prüfung positiv aus, stellen Eltern den Antrag einfach online bei der Familienkasse.
Automatische Verlängerung des Kinderzuschlags
Auch die Lebenslage von Eltern, die aktuell den Kinderzuschlag (KiZ) beziehen, wird besser erfasst: Eltern, die den Kinderzuschlag schon beziehen, können im April oder Mai einen einmaligen Antrag auf Überprüfung stellen. In diesen Fällen wird der Kinderzuschlag mit dem aktuellen Einkommen der Eltern aus dem letzten Monat neu berechnet. Eine Anpassung der Höhe des Kinderzuschlags erfolgt nur, wenn die Überprüfung einen höheren Betrag ergibt. Eltern, die den Antrag auf Kinderzuschlag bereits vor dem 1. April gestellt, aber noch keine Bewilligung erhalten haben, können ebenfalls einen Überprüfungsantrag stellen.
Eltern, die den Kinderzuschlag beziehen und bereits den Höchstsatz von 185 Euro erhalten, bekommen eine automatische Verlängerung der Leistung für weitere sechs Monate. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen und keine neuen Nachweise vorlegen.