Erklärung zum Notfall-Kinderzuschlag Unterstützung für Familien, die sie wegen der Corona-Pandemie brauchen

Grafik zum Notfall-Kiz.
Mit dem Notfall-KiZ unterstützt das Bundesfamilienministerium Eltern, bei denen aufgrund der Corona-Pandemie Einkommen wegfällt © BMFSFJ

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern mit kleinen Einkommen, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Für eine Paarfamilie mit zwei Kindern ist das ein Einkommen von circa 1400 bis circa 2400 Euro netto. Bei hohen Wohnkosten kommen auch höhere Werte in Betracht.

Da viele Familien und Alleinerziehende durch die Corona-Pandemie Einkommenseinbußen haben, wurde der reguläre Kinderzuschlag jetzt angepasst.

Was ändert sich mit dem Notfall-KiZ?

Neu ist, dass für die Prüfung, ob der Kinderzuschlag bewilligt werden kann, ab dem 1. April 2020 das Einkommen der Eltern im Monat vor Antragstellung ausschlaggebend ist. Im regulären KiZ ist es das durchschnittliche Einkommen der letzten sechs Monate.

Damit reagiert die Bundesregierung auf die kurzfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Familien und Kinder, die aktuell weniger Geld haben und nur noch über ein kleines Einkommen verfügen, sollen so unterstützt werden. Der Notfall-KiZ soll ab dem 1. April 2020 beantragt werden können.

Wichtig: Aktuell verbreitet sich die Information, dass alle Familien, die Kindergeld bekommen, auch uneingeschränkt Anspruch auf den Kinderzuschlag beziehungsweise den Notfall-KiZ in Höhe von maximal 185 Euro haben. Das ist nicht richtig.

Wer bekommt Kinderzuschlag oder Notfall-KiZ?

Der Kinderzuschlag oder der Notfall-KiZ wird Eltern gezahlt, die für ihre Kinder auch Kindergeld erhalten. Das ist aber nicht die einzige Voraussetzung. Die Kinder müssen im Haushalt der Familie leben, unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet oder verpartnert sein. Darüber hinaus richtet sich der Anspruch auf Kinderzuschlag nach der individuellen Lebenslage der Familie, insbesondere den Wohnkosten und der Höhe des Einkommens der Familie. Der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht für Familien mit kleinem Einkommen. Das bedeutet, dass die Eltern genug für sich selbst verdienen, aber nicht oder nur knapp für den gesamten Bedarf der Familie aufkommen können.

Anspruch mit dem KiZ-Lotsen prüfen

Ob ein Antrag auf Kinderzuschlag gestellt werden sollte, kann mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse ermittelt werden. Alle Anträge werden von der zuständigen Familienkasse geprüft, die über sie entscheidet.