"Beinahe jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 ist ungewollt kinderlos", erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Wir müssen uns darum kümmern, dass aus den vorhandenen Kinderwünschen auch öfter Wirklichkeit wird. Ich erhalte viele Briefe von Paaren, die mir schildern, wie sie sich das Geld für die medizinische Hilfe mühsam zusammensparen, verzweifeln, wenn es dann nicht klappt und wieder anfangen zu sparen. Kinderwünsche dürfen in Deutschland nicht am Geld scheitern. Das Konzept des Bundes zur Unterstützung ungewollt kinderlose Paare ist fertig, die nötigen Bundesmittel stehen bereit. Ich freue mich sehr, dass Niedersachsen mit uns gemeinsam diesen Schritt macht und ungewollt kinderlose Paare künftig stärker unterstützt."
Bundesweit beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen seit 2004 zu 50 Prozent an den Kosten für die ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung. Niedersachsen und der Bund werden ab 2013 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils der Paare übernehmen. Damit müssen die Paare in der Regel nur noch 25 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen. Zusätzlich fördern Bund und Land gemeinsam einen vierten Versuch im Rahmen einer Übernahme von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten. Für das Programm stellt Niedersachsen jährlich rund 1,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Bundesprogramm bietet vielfältige Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit
Der Bund stellt Finanzhilfen für Kinderwunschbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen bereit. Grundlage ist die "Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion". Die Bundesförderung setzt voraus, dass sich die Länder mit einem eigenen Anteil in mindestens der gleichen Höhe wie der Bund beteiligen. In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen für eine finanzielle Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen. Auch Art und Höhe der Zuwendungen variieren.
Neben einer verbesserten finanziellen Förderung betroffener Paare bei reproduktionsmedizinischen Behandlungen zielt das Bundesfamilienministerium mit der Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" auch auf eine verstärkte psychosoziale Beratung und Begleitung. Zudem soll das Thema Kinderlosigkeit insgesamt enttabuisiert werden.
Neue Internetseite informiert über Beratungsangebote und Förderung
Dazu hat das Bundesfamilienministerium eine neue Internetseite gestartet. Das Portal informiert über Beratungsangebote vor, während und nach der Kinderwunschbehandlung und stellt die Fördermöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern vor.