Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen Neunter CEDAW-Staatenbericht beschlossen

Die Bundesregierung hat am 19. Mai den neunten Staatenbericht zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) beschlossen. Regelmäßig wird solch ein Bericht unter Federführung des Bundesfrauenministeriums erstellt. Staaten, die das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) unterzeichnet und ratifiziert haben, sind dazu verpflichtet. Die VN-Frauenrechtskonvention ist das wichtigste internationale Abkommen für die Rechte der Frau.

Wichtige Fortschritte erzielt

Im neunten Staatenbericht wird erläutert, welche Maßnahmen Bund und Länder zwischen März 2017 und Mai 2021 zur Gleichstellung von Frauen umgesetzt haben. Dazu gehören:

  • Die Bundesregierung hat zum ersten Mal eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie beschlossen, die konkrete Ziele und Maßnahmen für mehr Gleichstellung in allen Lebensbereichen festlegt.
  • Die Errichtung einer Bundesstiftung Gleichstellung wird die Chancengerechtigkeit weiter vorantreiben.
  • Mit dem Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" stellt der Bund den Ländern Mittel für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen bereit.
  • Die Bundesregierung investiert in die Aufwertung sozialer Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten.
  • Die Kinderbetreuung wird weiter ausgebaut, ohne die viele Mütter nicht erwerbstätig sein könnten.
  • Mit dem'Zweiten Führungspositionengesetz' wird eine Geschlechtermindestquote für Vorstände großer Unternehmen eingeführt. Damit setzt Deutschland auch im internationalen Vergleich Maßstäbe.

Trotz der positiven Bilanz, muss festgestellt werden, dass die Corona-Pandemie bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern sichtbarer gemacht und teilweise sogar verstärkt hat. Der Bericht informiert daher auch über die aktuellen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung, um die negativen Folgen der Corona-Krise abzufedern. 

Der Bericht enthält als ergänzende Informationsquelle zwei Anlagen - eine umfangreiche Zusammenfassung mit statistischen Auswertungen zur Situation von Frauen in Deutschland sowie vertiefende Informationen zu den gleichstellungspolitischen Maßnahmen auf Länderebene. Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt mit dem Bericht ihre Verpflichtung aus Artikel 18 der VN-Frauenrechtskonvention, regelmäßig über die Fortschritte im Bereich Gleichstellung und die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des CEDAW-Ausschusses Auskunft zu geben.

Nächste Schritte

Das Bundesfrauenministerium wird den neunten Staatenbericht an den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Zivilgesellschaft übermitteln und zeitnah veröffentlichen. Die englischsprachige Übersetzung des Berichts wird in den kommenden Wochen offiziell dem CEDAW-Ausschuss in Genf zugeleitet. In der kommenden Legislaturperiode wird Deutschland eingeladen, den neunten Staatenbericht vor dem CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf in einer mündlichen Anhörung zu präsentieren.

Zuletzt hatte Deutschland im Jahr 2015 den kombinierten siebten und achten CEDAW-Staatenbericht vorgelegt und ihn in einer mündlichen Anhörung 2017 vor dem CEDAW-Ausschuss in Genf präsentiert. Im Jahr 2019 folgte ein sogenannter "Follow-Up-Bericht", in dem die Bundesregierung Stellung dazu nahm, wie die vier abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschuss im Nachgang zur Anhörung umgesetzt wurden. Diese und weitere CEDAW-Dokumente wie das 2020 vom Bundesfrauenministerium veröffentlichte Handbuch zur Frauenrechtskonvention sind online abrufbar.

Die VN-Frauenrechtskonvention

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 18. Dezember 1979 das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) verabschiedet. Am 3. September 1981 ist das Übereinkommen völkerrechtlich in Kraft getreten. Alle Staaten, die die VN-Frauenrechtskonvention ratifiziert haben, müssen ein Jahr nach Inkrafttreten einen ersten Bericht vorlegen und danach alle vier Jahren einen Staatenbericht. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen am 10. Juli 1985 ratifiziert. Am 9. August 1985 ist es in Kraft getreten.