Neues Gesetz hilft Schwangeren in Not

Hilfetelefon "Schwangere in Not"

Am 1. Mai 2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Schwangere in Not haben damit die Möglichkeit, ihr Kind sicher - und auf Wunsch vertraulich - in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. "Keine Frau in Deutschland muss ihr Kind heimlich und alleine zur Welt bringen. Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Schwangere den Weg in das zur Verfügung stehende Hilfesystem finden", sagte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig bei der Vorstellung des Gesetzes am 29. April.

Während der Schwangerschaft und danach werden die Frauen von den bundesweit rund 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet. Damit soll verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und möglicherweise sogar aussetzen oder töten.

Anonymes Hilfetelefon als erste Anlaufstelle

Ab dem 1. Mai bietet das vom Bund eingerichtete anonyme Hilfetelefon "Schwangere in Not" unter der Nummer 0800 40 40 020 kostenlose und qualifizierte Erstberatung. Es ist barrierefrei, mehrsprachig und vermittelt als 24-Stunden-Lotse rund um die Uhr an Beratungsstellen vor Ort.

"Ich finde es gut, dass durch das Hilfetelefon 'Schwangere in Not' jetzt eine Lücke im Hilfesystem geschlossen wurde. Mir ist es wichtig, dass Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, wissen, dass sie jederzeit vertrauensvoll Hilfe bekommen können", sagte Manuela Schwesig zum Start des Hilfetelefons.

Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert.

Vertrauliche Geburt als sicheres Angebot für Schwangere und Babys

Mit der vertraulichen Geburt wurde zum 1. Mai 2014 ein medizinisch sicheres Angebot für Frauen geschaffen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen oder müssen. Sie sichert ihnen für die Dauer von 16 Jahren völlige Anonymität zu, danach kann ausschließlich das Kind Einsicht in seine Herkunft erhalten.

Die neuen Regelungen zur vertraulichen Geburt sehen ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Anonymität bedingt hat. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten.

"Die frühzeitige, kontinuierliche Beratung im Zusammenspiel mit der Zusicherung der Vertraulichkeit ist unverzichtbar, um Schwangere in Not für die Annahme von Hilfe zu gewinnen", erklärte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.

Neue Internetseite informiert über Hilfsangebote

Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Mai informiert die Internetseite www.geburt-vertraulich.de betroffene Frauen umfassend über die neuen und die bestehenden Hilfsangebote für Schwangere. Ab 1. Oktober 2014 erhalten Schwangere hier zudem das Angebot einer anonymen Online-Beratung.

Ausführliche Informationen über die neuen Regelungen und Hilfen enthält auch die Broschüre "Die vertrauliche Geburt" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darüber hinaus stehen gezielte und praxisorientierte Informationsmaterialien zur Verfügung, die sich sowohl an Schwangere als auch an wichtige Multiplikatoren richten.